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Antrag (Antrag bzgl. Ausbau des Radwegenetzes im südlichen Teil von Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
29 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
01.11.12, 06:19
Aktualisiert
01.11.12, 06:19
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 380/2012 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 04.10.2012 gez. Böcking 30.10.2012 Amtsleiter Datum Freigabe -100- BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 15.11.2012 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Ausbau des Radwegenetzes im südlichen Teil von Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die vorhandenen und geplanten Radwege für das Stadtgebiet Erftstadt sind im gültigen Radverkehrsnetzplan der Stadt enthalten. Eine Benachteiligung der südlichen Stadtteile kann ich hieraus nicht erkennen. Zu 1) Grundsätzlich sollte das Radwegenetz der Stadt Erftstadt insgesamt betrachtet werden. Bei einer Fortschreibung ist eine Aufteilung in Alltags- und Freizeitrouten zu berücksichtigen. Zu den einzelnen Vorschlägen aus dem Antrag kann folgendes erläutert werden: Zülpicher Straße Der vorgeschlagene Radweg entlang der Zülpicher Straße ist im Radverkehrsnetzplan nicht enthalten. Wegen den geringen Verkehrsbedeutung halte ich hier den Ausbau einer Anlage nicht für dringend erforderlich. Parallel zur Zülpicher Straße befindet sich entlang der Landesstraße L 162 zwischen Friesheim und Niederberg eine Radverkehrsanlage. Weiler Straße/ Valderstraße (L 181) Entlang der Landesstraße L 181 zwischen den Ortsteilen Niederberg, Borr und Scheuren sowie in der Weiterführung in Richtung Weiler in der Ebene ist im Radverkehrsnetzplan keine Errichtung eines separaten Radweges vorgesehen. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW als zuständiger Baulastträger hat bisher einen Ausbau wegen des geringen DTV-Wertes nicht berücksichtigt. Teilweise hat der Radfahrer hier auch die Möglichkeit (u.a. zwischen Niederberg und Borr) auf parallel geführten Wirtschaftswegen zu fahren. Zu 2) Grundsätzlich werden bereits bei der Entwurfsplanung jedes städtischen Radweges geprüft, ob hierfür Zuschüsse beantragt werden können. Bei Radwegen, die in der Baulast des Landesbetriebes liegen, wird von mirder jeweilige Planungsstand abgefragt. Zu 3) Ein Ausbau- und Finanzierungsplan sollte im Zusammenhang mit Fortschreibung des Radverkehrsnetzplanes erfolgen. (Dr. Rips) -2-