Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
29 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
01.11.12, 06:19
Aktualisiert
01.11.12, 06:19
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 380/2012
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 04.10.2012
gez. Böcking
30.10.2012
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
15.11.2012
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Ausbau des Radwegenetzes im südlichen Teil von Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die vorhandenen und geplanten Radwege für das Stadtgebiet Erftstadt sind im gültigen
Radverkehrsnetzplan der Stadt enthalten. Eine Benachteiligung der südlichen Stadtteile kann ich
hieraus nicht erkennen.
Zu 1)
Grundsätzlich sollte das Radwegenetz der Stadt Erftstadt insgesamt betrachtet werden. Bei einer
Fortschreibung ist eine Aufteilung in Alltags- und Freizeitrouten zu berücksichtigen. Zu den
einzelnen Vorschlägen aus dem Antrag kann folgendes erläutert werden:
Zülpicher Straße
Der vorgeschlagene Radweg entlang der Zülpicher Straße ist im Radverkehrsnetzplan nicht
enthalten. Wegen den geringen Verkehrsbedeutung halte ich hier den Ausbau einer Anlage nicht
für dringend erforderlich. Parallel zur Zülpicher Straße befindet sich entlang der Landesstraße
L 162 zwischen Friesheim und Niederberg eine Radverkehrsanlage.
Weiler Straße/ Valderstraße (L 181)
Entlang der Landesstraße L 181 zwischen den Ortsteilen Niederberg, Borr und Scheuren sowie in
der Weiterführung in Richtung Weiler in der Ebene ist im Radverkehrsnetzplan keine Errichtung
eines separaten Radweges vorgesehen. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW als zuständiger
Baulastträger hat bisher einen Ausbau wegen des geringen DTV-Wertes nicht berücksichtigt.
Teilweise hat der Radfahrer hier auch die Möglichkeit (u.a. zwischen Niederberg und Borr) auf
parallel geführten Wirtschaftswegen zu fahren.
Zu 2)
Grundsätzlich werden bereits bei der Entwurfsplanung jedes städtischen Radweges geprüft, ob
hierfür Zuschüsse beantragt werden können. Bei Radwegen, die in der Baulast des
Landesbetriebes liegen, wird von mirder jeweilige Planungsstand abgefragt.
Zu 3)
Ein Ausbau- und Finanzierungsplan sollte im Zusammenhang mit Fortschreibung des
Radverkehrsnetzplanes erfolgen.
(Dr. Rips)
-2-