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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Erstellung eines verkehrsberuhigten Bereiches in der Pastor-Faßbender-Straße 44 - 84)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
24 kB
Datum
08.11.2012
Erstellt
25.10.12, 15:09
Aktualisiert
09.11.12, 13:41
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Erstellung eines verkehrsberuhigten Bereiches in der Pastor-Faßbender-Straße 44 - 84)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 267/2012 1. Ergänzung Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 18.10.2012 gez. Böcking Amtsleiter BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: 07.11.2012 Datum Freigabe -100- Termin 08.11.2012 Bemerkungen zur Kenntnis Anregung bzgl. Erstellung eines verkehrsberuhigten Bereiches in der PastorFaßbender-Straße 44 - 84 Finanzielle Auswirkungen: Für die Aufstellung der Zeichen 325/326 StVO sind Mittel beim Eigenbetrieb Straßen vorhanden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Entsprechend dem Beschluss des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr vom 06.09.2012 habe ich in der Pastor-Faßbender-Straße eine Verkehrszählung durchführen lassen. Diese Zählung, bei der auch gleichzeitig die Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge ermittelt werden konnten, habe ich in der Zeit vom 25.09.12 bis zum 28.09.2012 mit dem städtischen Seitenradarmessgerät durchgeführt. Insgesamt befuhren die Pastor-Faßbender-Straße an einem Tag durchschnittlich 153 Kfz in beiden Fahrtrichtungen. Die mittlere Geschwindigkeit der Kfz lag bei 18-21 km/h, die V 85 (das ist die Geschwindigkeit, die von 85 % aller Kfz nicht überschritten wird) lag bei 22-26 km/h. Die Zahl der ermittelten Kfz liegt für eine Anliegerstraße sehr niedrig. Auch die gemessenen Geschwindigkeiten zeigen, dass sich der größte Teil der Kraftfahrzeugführer an die vorgeschriebene Geschwindigkeit hält. Hierbei muss erwähnt werden, dass die Pastor-FaßbenderStraße zur Zeit innerhalb von einer Tempo 30-Zone liegt. Nach der Auswertung der Verkehrszahlen- und geschwindigkeiten ist die Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches in der Pastor-Faßbender-Straße nicht zwingend notwendig. (Dr. Rips)