Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
24 kB
Datum
08.11.2012
Erstellt
25.10.12, 15:09
Aktualisiert
09.11.12, 13:41
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 267/2012 1. Ergänzung
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 18.10.2012
gez. Böcking
Amtsleiter
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
07.11.2012
Datum Freigabe -100-
Termin
08.11.2012
Bemerkungen
zur Kenntnis
Anregung bzgl. Erstellung eines verkehrsberuhigten Bereiches in der PastorFaßbender-Straße 44 - 84
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Aufstellung der Zeichen 325/326 StVO sind Mittel beim Eigenbetrieb Straßen vorhanden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Entsprechend dem Beschluss des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr vom
06.09.2012 habe ich in der Pastor-Faßbender-Straße eine Verkehrszählung durchführen lassen.
Diese Zählung, bei der auch gleichzeitig die Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge ermittelt
werden konnten, habe ich in der Zeit vom 25.09.12 bis zum 28.09.2012 mit dem städtischen
Seitenradarmessgerät durchgeführt.
Insgesamt befuhren die Pastor-Faßbender-Straße an einem Tag durchschnittlich 153 Kfz in
beiden Fahrtrichtungen. Die mittlere Geschwindigkeit der Kfz lag bei 18-21 km/h, die V 85 (das ist
die Geschwindigkeit, die von 85 % aller Kfz nicht überschritten wird) lag bei 22-26 km/h.
Die Zahl der ermittelten Kfz liegt für eine Anliegerstraße sehr niedrig. Auch die gemessenen
Geschwindigkeiten zeigen, dass sich der größte Teil der Kraftfahrzeugführer an die
vorgeschriebene Geschwindigkeit hält. Hierbei muss erwähnt werden, dass die Pastor-FaßbenderStraße zur Zeit innerhalb von einer Tempo 30-Zone liegt.
Nach der Auswertung der Verkehrszahlen- und geschwindigkeiten ist die Einrichtung eines
Verkehrsberuhigten Bereiches in der Pastor-Faßbender-Straße nicht zwingend notwendig.
(Dr. Rips)