Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
149 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
19.12.17, 10:00
Aktualisiert
19.12.17, 10:00
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Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 18. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 12.12.2017
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 55:
Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das
Jahr 2018 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80
Gemeindeordnung NRW
- Vorlage 860 /X.L. -
Der Bürgermeister führt aus, dass er bereits in der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses in der vergangenen Woche ausführliche Erläuterungen zum
vorgelegten
Haushaltsplanentwurf
gemacht
und
die
wesentlichen
Punkte
herausgestellt habe.
Zusammenfassend wolle er noch darlegen, dass die aktuelle Haushaltslage der
Gemeinde es zulasse, dass die Realsteuerhebesätze für Grundsteuer A und B sowie für
die Gewerbesteuer unverändert belassen werden könnten und damit auch in 2018 mit
der Grundsteuer A bei 342 v. H., bei der Grundsteuer B mit 450 v. H. und bei der
Gewerbesteuer mit 433 v. H. liegen werden.
Auch bei den kostenrechnenden Einrichtungen des Haushalts könnten die Gebühren in
2018 konstant gehalten werden. Lediglich – wie soeben beschlossen – müssten vor
dem Hintergrund des Fixkostenbereiches im Gemeindewasserwerk die Grundgebühr
für die Wasserzähler und im Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim ebenfalls die
Grundgebühr in einem verträglichen Umfang erhöht werden.
Diese im Vergleich zu anderen Nachbarkommunen glückselige Haushaltssituation sei
in der Vergangenheit wie auch im kommenden Jahr stark geprägt von einer Vielzahl
ausgeschöpfter Fördermöglichkeiten, über die die Investitionstätigkeit der Gemeinde
und damit deren gemeindliche Entwicklung vorangetrieben worden sei.
Die Gemeinde sei damit nicht nur abhängig von den Zuweisungen aus den
Verbundsteuern wie dem Anteil an der Einkommensteuer bzw. der Umsatzsteuer und
den Landeszuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz wie der jährlichen
Schlüsselzuweisung und der Allgemeinen Investitionspauschale. Erfreulich sei
allerdings, dass letztere in 2018 nach der aktuellen Hochrechnung bei zwischenzeitlich
knapp 1 Mio. € liege. Positiv sei auch, dass mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz
2018 die Bildungs- bzw. Schulpauschale von 200.000 € auf 300.000 € und die
Sportpauschale von 40.000 € auf 60.000 € erhöht worden sei, was auch als
dauerhafte Erhöhung angekündigt sei. Neben der Förderung aus der integrierten
ländlichen Entwicklung im Städtebau und der Dorferneuerung könnten auch
Zuschüsse aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und aus dem Förderkredit
Gute Schule 2020 in Anspruch genommen werden. Mit dem hohen Zuschuss für das
Forum Nettersheim sei eine für die Gemeinde sehr positive Förderquote erreicht
worden, so dass der Haushalt erheblich weniger belastet werde. Auch für das Projekt
Dorfsaal Tondorf im Rahmen der dörflichen Entwicklung sei zwischenzeitlich der
Förderbescheid erteilt worden. Mit der beschlossenen Kindergartenbedarfsplanung und
der hiermit verbundenen Schaffung weiterer Kindergartenplätze werde eine äußerst
positive Entwicklung für junge Familien in der Gemeinde Nettersheim erzielt.
Die Sanierungsmaßnahme am Kloster in Nettersheim sei ebenfalls sehr positiv für die
Entwicklung in der Gemeinde, wenngleich sich die Fertigstellung der Maßnahme
hinauszögern werde, da die gute Konjunkturlage eine Verfügbarkeit der Fachfirmen
erschwere. Es müsse deshalb mit dem Fördergeber geklärt werden, dass das
Maßnahmenende nach hinten verschoben werden dürfe und auch versucht werden,
eine Bewilligung zusätzlicher Mittel wegen höherer Aufwendungen gegenüber der
ursprünglichen Kostenkalkulation zu erreichen.
Im Bereich der Baudenkmäler sei mit dem Haushalt 2018 wieder die Möglichkeit von
Pauschalzuweisungen vorgesehen.
Auch im Straßenbau sehe der Investitionsplan 2018 Mittel vor, und zwar für die
Erneuerung der Helterstraße in Frohngau, zu dem im nichtöffentlichen Teil der
heutigen Sitzung noch eine entsprechende Beschlussfassung erfolgen werde.
Im Hinblick auf die im Haushalt veranschlagten Grundstückserlöse zeige der aktuelle
Stand der Grundstücksverhandlungen - die zum großen Teil bereits in der heutigen
Sitzung zur Beschlussfassung vorlägen - aber auch die Wahrscheinlichkeit, dass im
Frühjahr sich weitere konkrete Verkäufer anbahnten, dass der angesetzte Erlös
vermutlich bereits in der ersten Jahreshälfte erzielt werden könne und sich
gegebenenfalls sogar bis Jahresende ein Mehrertrag erreichen lasse. Bei der
Planveranschlagung sei nach dem Vorsichtsprinzip verfahren worden.
Für die mit der Aufstellung dieses Haushalts verbundene geleistete Arbeit gelte sein
besonderer Dank der Finanzabteilung der Verwaltung aber auch dem ganzen Haus, die
entsprechende Unterstützung für ihre Zuständigkeitsbereiche erbracht hätten.
Der Fraktionsvorsitzende der UNA-Fraktion, Hilger, legt dar, dass er nicht seine
Haushaltsrede von vergangener Woche wiederholen, sondern nur die wesentlichen
Anmerkungen kurz anreißen wolle. So stelle die Liquiditätslage der Gemeinde und der
negative Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit im Finanzplan der Gemeinde
nach wie vor eine besorgniserregende Situation dar. Auch die Gesamtsumme der im
Rahmen der Investitionsmaßnahmen von der Gemeinde zu tragenden Eigenanteile sei
eine nicht zu verkennende hohe Summe, die die Gemeinde schultern müsse. Auch
beinhalte der Haushalt gewisse Unwägbarkeiten wie fehlende Kostenansätze für die
Durchführung von Wahlen – wenngleich noch offen sei, ob die Bundestagswahl
gegebenenfalls erneut stattfinden müsse -, die tatsächliche Entwicklung im Bereich
der Flüchtlingsversorgung und die tatsächliche Entwicklung der Kreisumlage. Auch
müsse für die Zukunft die Beauftragung von Gutachten und Beraterverträgen wegen
ihrer Kostenintensität kritisch betrachtet werden.
Im Gesamten könne sich die Gemeinde allerdings glücklich schätzen, einen
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
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ausgeglichenen Haushalt verabschieden zu können ohne der Notwendigkeit einer
Erhöhung der Realsteuerhebesätze ausgesetzt zu sein. Nicht zu vergessen sei auch
der hohe Anteil, den der Forstbetrieb mit seinen Erträgen an der guten Haushaltslage
der Gemeinde beisteuere. Die in der Haupt- und Finanzausschusssitzung erfolgte
Anmerkung zum Aufrechnungsfehler im Stellenplan sei korrigiert und die Fragen zum
Kulturbahnhof Nettersheim beantwortet worden, so dass seine Fraktion dem
Haushaltsentwurf zustimmen werde. Es handele sich um einen Haushalt, der die
Gemeinde zukunftsfähig mache.
Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion, Mayer, führt aus, dass seine Fraktion dem
vorgelegten Haushaltsentwurf vollumfänglich zustimmen werde, wenngleich es für die
Zukunft wünschenswert wäre, wenn der Planentwurf künftig nicht erst 14 Tage vor
dem eigentlichen Sitzungstermin zur Verfügung stünde und die Fraktionen damit mehr
Zeit hätten, sich mit dem umfassenden Werk zu beschäftigen.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Kurth, erklärt, dass seitens seiner
Fraktion keine zusätzlichen Ausführungen mehr erforderlich seien und seine Fraktion
dem Haushaltsentwurf in vollem Umfange zustimmen werde.
Beschluss:
Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2018 mit ihren Anlagen (Haushaltsplan 2018
nebst Vorbericht, Stellenplan, Übersicht über den voraussichtlichen Stand der
Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres, Übersicht über die voraussichtliche
Entwicklung des Eigenkapitals und Bilanz des Vorvorjahres) auf der Grundlage des
eingebrachten Entwurfs.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
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