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Beschlusstext (Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2018 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
149 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
19.12.17, 10:00
Aktualisiert
19.12.17, 10:00
Beschlusstext (Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2018 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW) Beschlusstext (Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2018 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW) Beschlusstext (Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2018 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 18. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 12.12.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 55: Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2018 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW - Vorlage 860 /X.L. - Der Bürgermeister führt aus, dass er bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in der vergangenen Woche ausführliche Erläuterungen zum vorgelegten Haushaltsplanentwurf gemacht und die wesentlichen Punkte herausgestellt habe. Zusammenfassend wolle er noch darlegen, dass die aktuelle Haushaltslage der Gemeinde es zulasse, dass die Realsteuerhebesätze für Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer unverändert belassen werden könnten und damit auch in 2018 mit der Grundsteuer A bei 342 v. H., bei der Grundsteuer B mit 450 v. H. und bei der Gewerbesteuer mit 433 v. H. liegen werden. Auch bei den kostenrechnenden Einrichtungen des Haushalts könnten die Gebühren in 2018 konstant gehalten werden. Lediglich – wie soeben beschlossen – müssten vor dem Hintergrund des Fixkostenbereiches im Gemeindewasserwerk die Grundgebühr für die Wasserzähler und im Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim ebenfalls die Grundgebühr in einem verträglichen Umfang erhöht werden. Diese im Vergleich zu anderen Nachbarkommunen glückselige Haushaltssituation sei in der Vergangenheit wie auch im kommenden Jahr stark geprägt von einer Vielzahl ausgeschöpfter Fördermöglichkeiten, über die die Investitionstätigkeit der Gemeinde und damit deren gemeindliche Entwicklung vorangetrieben worden sei. Die Gemeinde sei damit nicht nur abhängig von den Zuweisungen aus den Verbundsteuern wie dem Anteil an der Einkommensteuer bzw. der Umsatzsteuer und den Landeszuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz wie der jährlichen Schlüsselzuweisung und der Allgemeinen Investitionspauschale. Erfreulich sei allerdings, dass letztere in 2018 nach der aktuellen Hochrechnung bei zwischenzeitlich knapp 1 Mio. € liege. Positiv sei auch, dass mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2018 die Bildungs- bzw. Schulpauschale von 200.000 € auf 300.000 € und die Sportpauschale von 40.000 € auf 60.000 € erhöht worden sei, was auch als dauerhafte Erhöhung angekündigt sei. Neben der Förderung aus der integrierten ländlichen Entwicklung im Städtebau und der Dorferneuerung könnten auch Zuschüsse aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und aus dem Förderkredit Gute Schule 2020 in Anspruch genommen werden. Mit dem hohen Zuschuss für das Forum Nettersheim sei eine für die Gemeinde sehr positive Förderquote erreicht worden, so dass der Haushalt erheblich weniger belastet werde. Auch für das Projekt Dorfsaal Tondorf im Rahmen der dörflichen Entwicklung sei zwischenzeitlich der Förderbescheid erteilt worden. Mit der beschlossenen Kindergartenbedarfsplanung und der hiermit verbundenen Schaffung weiterer Kindergartenplätze werde eine äußerst positive Entwicklung für junge Familien in der Gemeinde Nettersheim erzielt. Die Sanierungsmaßnahme am Kloster in Nettersheim sei ebenfalls sehr positiv für die Entwicklung in der Gemeinde, wenngleich sich die Fertigstellung der Maßnahme hinauszögern werde, da die gute Konjunkturlage eine Verfügbarkeit der Fachfirmen erschwere. Es müsse deshalb mit dem Fördergeber geklärt werden, dass das Maßnahmenende nach hinten verschoben werden dürfe und auch versucht werden, eine Bewilligung zusätzlicher Mittel wegen höherer Aufwendungen gegenüber der ursprünglichen Kostenkalkulation zu erreichen. Im Bereich der Baudenkmäler sei mit dem Haushalt 2018 wieder die Möglichkeit von Pauschalzuweisungen vorgesehen. Auch im Straßenbau sehe der Investitionsplan 2018 Mittel vor, und zwar für die Erneuerung der Helterstraße in Frohngau, zu dem im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung noch eine entsprechende Beschlussfassung erfolgen werde. Im Hinblick auf die im Haushalt veranschlagten Grundstückserlöse zeige der aktuelle Stand der Grundstücksverhandlungen - die zum großen Teil bereits in der heutigen Sitzung zur Beschlussfassung vorlägen - aber auch die Wahrscheinlichkeit, dass im Frühjahr sich weitere konkrete Verkäufer anbahnten, dass der angesetzte Erlös vermutlich bereits in der ersten Jahreshälfte erzielt werden könne und sich gegebenenfalls sogar bis Jahresende ein Mehrertrag erreichen lasse. Bei der Planveranschlagung sei nach dem Vorsichtsprinzip verfahren worden. Für die mit der Aufstellung dieses Haushalts verbundene geleistete Arbeit gelte sein besonderer Dank der Finanzabteilung der Verwaltung aber auch dem ganzen Haus, die entsprechende Unterstützung für ihre Zuständigkeitsbereiche erbracht hätten. Der Fraktionsvorsitzende der UNA-Fraktion, Hilger, legt dar, dass er nicht seine Haushaltsrede von vergangener Woche wiederholen, sondern nur die wesentlichen Anmerkungen kurz anreißen wolle. So stelle die Liquiditätslage der Gemeinde und der negative Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit im Finanzplan der Gemeinde nach wie vor eine besorgniserregende Situation dar. Auch die Gesamtsumme der im Rahmen der Investitionsmaßnahmen von der Gemeinde zu tragenden Eigenanteile sei eine nicht zu verkennende hohe Summe, die die Gemeinde schultern müsse. Auch beinhalte der Haushalt gewisse Unwägbarkeiten wie fehlende Kostenansätze für die Durchführung von Wahlen – wenngleich noch offen sei, ob die Bundestagswahl gegebenenfalls erneut stattfinden müsse -, die tatsächliche Entwicklung im Bereich der Flüchtlingsversorgung und die tatsächliche Entwicklung der Kreisumlage. Auch müsse für die Zukunft die Beauftragung von Gutachten und Beraterverträgen wegen ihrer Kostenintensität kritisch betrachtet werden. Im Gesamten könne sich die Gemeinde allerdings glücklich schätzen, einen Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 2 ausgeglichenen Haushalt verabschieden zu können ohne der Notwendigkeit einer Erhöhung der Realsteuerhebesätze ausgesetzt zu sein. Nicht zu vergessen sei auch der hohe Anteil, den der Forstbetrieb mit seinen Erträgen an der guten Haushaltslage der Gemeinde beisteuere. Die in der Haupt- und Finanzausschusssitzung erfolgte Anmerkung zum Aufrechnungsfehler im Stellenplan sei korrigiert und die Fragen zum Kulturbahnhof Nettersheim beantwortet worden, so dass seine Fraktion dem Haushaltsentwurf zustimmen werde. Es handele sich um einen Haushalt, der die Gemeinde zukunftsfähig mache. Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion, Mayer, führt aus, dass seine Fraktion dem vorgelegten Haushaltsentwurf vollumfänglich zustimmen werde, wenngleich es für die Zukunft wünschenswert wäre, wenn der Planentwurf künftig nicht erst 14 Tage vor dem eigentlichen Sitzungstermin zur Verfügung stünde und die Fraktionen damit mehr Zeit hätten, sich mit dem umfassenden Werk zu beschäftigen. Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Kurth, erklärt, dass seitens seiner Fraktion keine zusätzlichen Ausführungen mehr erforderlich seien und seine Fraktion dem Haushaltsentwurf in vollem Umfange zustimmen werde. Beschluss: Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2018 mit ihren Anlagen (Haushaltsplan 2018 nebst Vorbericht, Stellenplan, Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres, Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals und Bilanz des Vorvorjahres) auf der Grundlage des eingebrachten Entwurfs. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 3