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Beschlusstext (Befreiung von der Baumschutzsatzung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
89 kB
Datum
23.02.2016
Erstellt
01.03.16, 13:01
Aktualisiert
01.03.16, 13:01
Beschlusstext (Befreiung von der Baumschutzsatzung)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 6. Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 23.02.2016 im Sitzungssaal in Nettersheim. Punkt 2: Befreiung von der Baumschutzsatzung - Vorlage 394 /X.L. - Beschluss: Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt folgende Befreiungen von der Baumschutzsatzung: 1. Eine Buche, Antrag des Grundstückeigentümers Gemarkung Engelgau Flur 9 Parzellennummer 121, 53947 Nettersheim-Engelgau 2. Drei Tannen, Antrag des Grundstückeigentümers Gemarkung Marmagen Flur 11 Parzellennummer 330, 53947 Nettersheim-Marmagen 3. Eine Birke, Antrag der Eifelgemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim 4. Zwei Linden, Antrag der Eifelgemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim 5. Eine Fichte, Antrag der Eifelgemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim 6. Eine Kastanie, Antrag der Eifelgemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim Abstimmungsergebnis: einstimmig ja