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Beschlussvorlage (Anfrage bezgl. der baulichen Nutzung des Grundstückes Gemarkung Mutscheid, Flur 18, Flurstück 100, Hilterscheid, Hauptstraße hier: bauliche Entwicklung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
28.06.2012
Erstellt
15.06.12, 18:26
Aktualisiert
28.06.12, 18:23
Beschlussvorlage (Anfrage bezgl. der baulichen Nutzung des Grundstückes Gemarkung Mutscheid, Flur 18, Flurstück 100, Hilterscheid, Hauptstraße
hier: bauliche Entwicklung) Beschlussvorlage (Anfrage bezgl. der baulichen Nutzung des Grundstückes Gemarkung Mutscheid, Flur 18, Flurstück 100, Hilterscheid, Hauptstraße
hier: bauliche Entwicklung)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 11.06.2012 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Nr. der Ratsdrucksache: 836-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Anfrage bezgl. der baulichen Nutzung des Grundstückes Gemarkung Mutscheid, Flur 18, Flurstück 100, Hilterscheid, Hauptstraße hier: bauliche Entwicklung __________________________________________________________________________ Berichterstatter:Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 836-IX 1. Sachverhalt: Es besteht Interesse an einer weiteren baulichen Entwicklung auf dem o. g. Grundstück Hauptstraße 15 in Hilterscheid. Geplant ist ein weiteres Wohnhaus nebst Garage. Der östlich gelegene Grundstücksbereich, der zur Bebauung angedacht ist, liegt größtenteils im Außenbereich gem. § 35 BauGB und ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Zudem liegt dieser Bereich im Landschaftsschutzgebiet Die wegemäßige Erschließung sowie die Wasserversorgung sind sichergestellt. Erforderlich ist die Verlängerung der Kanalisation, wobei hier der Abschluss eines Erschließungsvertrages notwendig ist. Die Kosten hierfür trägt der Antragsteller. Die planungsrechtliche Grundlage zur Bebauung muss durch die Erweiterung der bestehenden Satzung für die Ortslage Hilterscheid geschaffen werden. Eine weitere bauliche Entwicklung auf dem Grundstück durch die Bebauung mit einem zusätzlichen Wohnhaus nebst Garage ist städtebaulich vertretbar. Das Verfahren zur Erweiterung der Satzung ist einzuleiten. 2. Rechtliche Würdigung Das Verfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten tragen die Antragsteller 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Es werden Baumöglichkeiten für Familien zur Verfügung gestellt. 7. Beschlussvorschlag: Gegen die angestrebte bauliche Entwicklung bestehen keine Bedenken. Entsprechende Entwurfsunterlagen sind dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.