Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
143 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
21.12.15, 14:57
Aktualisiert
21.12.15, 14:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 8. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 15.12.2015
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt
:
Integriertes städtebauliches Handlungskonzept BlankenheimNettersheim
- Vorlage 322 /X.L. Z.2 -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
1.
Das integrierte städtebauliche Handlungskonzept (IEK) ist mit folgenden
zuwendungsfähigen Gesamtkosten form- und fristgerecht bis spätestens
31.12.2015 der Bezirksregierung Köln vorzulegen:
Vertiefungsbereich Marmagen/Nettersheim/Zingsheim
Vertiefungsbereich Bildungslandschaft
Vertiefungsbereich Blankenheim
2.
Einzelanträge für das Programmjahr 2016 (Städtebauförderung) aus dem
Vertiefungsbereich Nettersheim sind mit folgenden zuwendungsfähigen
Gesamtkosten der Bezirksregierung Köln bis spätestens 31.12.2015 form- und
fristgerecht vorzulegen:
Maßnahme
Vertiefungsbereich
Entwicklung
der
Turnhalle Marmagen zu
einem Dorfzentrum mit
überregionaler
Bedeutung
Quartiersöffnung
Rathaus Zingsheim
Fassadenprogramm
Nettersheim-Marmagen
Zuwendungsfähige
Gesamtkosten
373.000,00 Euro
Nettersheim-Zingsheim
570.000,00 Euro
Bauberatung
3.
= 12.982.980,00 Euro
= 14.756.711,43 Euro
= 19.726.426,88 Euro
Marmagen
Nettersheim
Zingsheim
Marmagen
Nettersheim
Zingsheim
Für
die
Einzelanträge
nach
Punkt
Haushaltsveranschlagungen
im
Haushalt
Umsetzungsphase) vorzunehmen.
25.000,00 Euro
75.000,00 Euro
2
2016
sind
(1.
entsprechende
Bauabschnitt/1.
4.
Beim Einzelantrag für das Programmjahr 2016 (Städtebauförderung)
„Entwicklung der Turnhalle Marmagen zu einem Dorfzentrum mit überregionaler
Bedeutung“ ist der Eigenanteil weitestgehend durch die Nutzer in Form von
Eigenleistungen zu erbringen. Weiterhin wird der Bürgermeister ermächtigt, zur
förderkonformen Anpassung des Nutzungsvertrages Vertragsverhandlungen mit
der Kirchengemeinde St. Laurentius Marmagen zu führen.
5.
Der Einzelantrag für das Programmjahr 2016 (Städtebauförderung)
„Quartiersöffnung Schulzentrum Nettersheim“ (Sanierung der Außenhaut,
Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen, multifunktionale Verbesserung) aus
dem Vertiefungsbereich Bildungslandschaft ist mit zuwendungsfähigen
Gesamtkosten in Höhe von 2.539.207,16 Euro der Bezirksregierung Köln bis
spätestens 31.12.2015 form- und fristgerecht vorzulegen.
6.
Die Fördermittel nach Punkt 5 sind an den Schulzweckverband BlankenheimNettersheim weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 15.12.2015
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