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Beschlusstext (Integriertes städtebauliches Handlungskonzept Blankenheim-Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
143 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
21.12.15, 14:57
Aktualisiert
21.12.15, 14:57
Beschlusstext (Integriertes städtebauliches Handlungskonzept Blankenheim-Nettersheim) Beschlusstext (Integriertes städtebauliches Handlungskonzept Blankenheim-Nettersheim)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 8. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 15.12.2015 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt : Integriertes städtebauliches Handlungskonzept BlankenheimNettersheim - Vorlage 322 /X.L. Z.2 - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt: 1. Das integrierte städtebauliche Handlungskonzept (IEK) ist mit folgenden zuwendungsfähigen Gesamtkosten form- und fristgerecht bis spätestens 31.12.2015 der Bezirksregierung Köln vorzulegen: Vertiefungsbereich Marmagen/Nettersheim/Zingsheim Vertiefungsbereich Bildungslandschaft Vertiefungsbereich Blankenheim 2. Einzelanträge für das Programmjahr 2016 (Städtebauförderung) aus dem Vertiefungsbereich Nettersheim sind mit folgenden zuwendungsfähigen Gesamtkosten der Bezirksregierung Köln bis spätestens 31.12.2015 form- und fristgerecht vorzulegen: Maßnahme Vertiefungsbereich Entwicklung der Turnhalle Marmagen zu einem Dorfzentrum mit überregionaler Bedeutung Quartiersöffnung Rathaus Zingsheim Fassadenprogramm Nettersheim-Marmagen Zuwendungsfähige Gesamtkosten 373.000,00 Euro Nettersheim-Zingsheim 570.000,00 Euro Bauberatung 3. = 12.982.980,00 Euro = 14.756.711,43 Euro = 19.726.426,88 Euro Marmagen Nettersheim Zingsheim Marmagen Nettersheim Zingsheim Für die Einzelanträge nach Punkt Haushaltsveranschlagungen im Haushalt Umsetzungsphase) vorzunehmen. 25.000,00 Euro 75.000,00 Euro 2 2016 sind (1. entsprechende Bauabschnitt/1. 4. Beim Einzelantrag für das Programmjahr 2016 (Städtebauförderung) „Entwicklung der Turnhalle Marmagen zu einem Dorfzentrum mit überregionaler Bedeutung“ ist der Eigenanteil weitestgehend durch die Nutzer in Form von Eigenleistungen zu erbringen. Weiterhin wird der Bürgermeister ermächtigt, zur förderkonformen Anpassung des Nutzungsvertrages Vertragsverhandlungen mit der Kirchengemeinde St. Laurentius Marmagen zu führen. 5. Der Einzelantrag für das Programmjahr 2016 (Städtebauförderung) „Quartiersöffnung Schulzentrum Nettersheim“ (Sanierung der Außenhaut, Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen, multifunktionale Verbesserung) aus dem Vertiefungsbereich Bildungslandschaft ist mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von 2.539.207,16 Euro der Bezirksregierung Köln bis spätestens 31.12.2015 form- und fristgerecht vorzulegen. 6. Die Fördermittel nach Punkt 5 sind an den Schulzweckverband BlankenheimNettersheim weiterzuleiten. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rates vom 15.12.2015 Seite 2