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Sitzungsvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 23 - Ortslage Rödingen, gelegen im Bereich Hohe Straße, L 12 und Sportplatzgelände hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Titz
Größe
62 kB
Datum
15.03.2012
Erstellt
22.02.12, 18:02
Aktualisiert
27.02.12, 18:12
Sitzungsvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 23 - Ortslage Rödingen, gelegen im Bereich Hohe Straße, L 12 und Sportplatzgelände
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Sitzungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister 21/2012 FB 3 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Müller, Michael 02463-659-30 13.02.2012 Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt 07.03.2012 Rat 15.03.2012 Betreff: 2. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 23 - Ortslage Rödingen, gelegen im Bereich Hohe Straße, L 12 und Sportplatzgelände hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB Beschlussvorschlag: Die zweite Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 23 – Ortslage Rödingen, gelegen im Bereich Hohe Straße, L 12 und Sportplatzgelände – wird als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen. Begründung: Die Offenlage des Bebauungsplanes Titz Nr. 23 – Ortslage Rödingen, gelegen im Bereich Hohe Straße, L 12 und Sportplatzgelände – erfolgte in der Zeit vom 26.09. bis einschließlich 26.10.2011. Im Rahmen der Abwägung hat der Rat über die während dieser Auslegungsfrist eingegangenen Anregungen in seiner Sitzung am 15.12.2011 einen Beschluss gefasst; hierzu wird auf die Sitzungsvorlage Nr. 145/2011 vom 22.11.2011 verwiesen. Eine Anregung des Kreises Düren, welcher gefolgt wurde, führte dazu, dass der Bebauungsplan erneut auszulegen war. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wurden gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB angemessen auf zwei Wochen verkürzt. Ferner wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfs abgegeben werden konnten; hierauf wurde in der Bekanntmachung verwiesen. Die erneute (verkürzte) Offenlage fand in der Zeit vom 02.01. bis einschließlich 16.01.2012 statt. Während dieser Auslegungsfrist wurden keine Anregungen vorgebracht. Gemäß § 10 BauGB beschließt der Rat den Bebauungsplan als Satzung. Als Anlage ist der Planentwurf mit Begründung ebenfalls beigefügt. (Frantzen)