Daten
Kommune
Titz
Größe
62 kB
Datum
15.03.2012
Erstellt
22.02.12, 18:02
Aktualisiert
27.02.12, 18:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Sitzungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
21/2012
FB 3
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Müller, Michael
02463-659-30
13.02.2012
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt
07.03.2012
Rat
15.03.2012
Betreff:
2. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 23 - Ortslage Rödingen, gelegen im Bereich Hohe Straße, L 12 und Sportplatzgelände
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Beschlussvorschlag:
Die zweite Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 23 – Ortslage Rödingen, gelegen im Bereich
Hohe Straße, L 12 und Sportplatzgelände – wird als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.
Begründung:
Die Offenlage des Bebauungsplanes Titz Nr. 23 – Ortslage Rödingen, gelegen im Bereich Hohe
Straße, L 12 und Sportplatzgelände – erfolgte in der Zeit vom 26.09. bis einschließlich
26.10.2011. Im Rahmen der Abwägung hat der Rat über die während dieser Auslegungsfrist
eingegangenen Anregungen in seiner Sitzung am 15.12.2011 einen Beschluss gefasst; hierzu
wird auf die Sitzungsvorlage Nr. 145/2011 vom 22.11.2011 verwiesen.
Eine Anregung des Kreises Düren, welcher gefolgt wurde, führte dazu, dass der Bebauungsplan
erneut auszulegen war. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wurden gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB angemessen auf zwei Wochen verkürzt. Ferner wurde bestimmt, dass
Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfs
abgegeben werden konnten; hierauf wurde in der Bekanntmachung verwiesen. Die erneute
(verkürzte) Offenlage fand in der Zeit vom 02.01. bis einschließlich 16.01.2012 statt. Während
dieser Auslegungsfrist wurden keine Anregungen vorgebracht.
Gemäß § 10 BauGB beschließt der Rat den Bebauungsplan als Satzung. Als Anlage ist der Planentwurf mit Begründung ebenfalls beigefügt.
(Frantzen)