Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
149 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
21.12.15, 14:57
Aktualisiert
21.12.15, 14:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 8. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 15.12.2015
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 25:
Aktuelle Flüchtlingssituation in der Gemeinde Nettersheim
- Vorlage 320 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat nimmt die Ausführungen zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung von
Flüchtlingen in der Gemeinde Nettersheim zustimmend zur Kenntnis.
Er beschließt,
zur Sicherung der Unterbringung der Flüchtlinge, im Zeitraum bis zum 30. April
2016, achtzig weitere Unterkunftsplätze zu schaffen und dabei am Konzept der
dezentralen Unterbringung in Wohngruppen in massiven Wohnhäusern
möglichst in allen Orten der Gemeinde konsequent festzuhalten,
für den Erwerb und die Erstausstattung von Flüchtlingsunterkünften im
laufenden Haushaltsjahr 2015 im Rahmen der bestehenden satzungsgemäßen
Kreditermächtigung einen zinslosen Kredit der NRWBank aus dem
Sonderprogramm „Flüchtlingshilfe“ bis zur Höhe von 550.000 € aufzunehmen,
die freiwillige Rückreise abgelehnter Asylbewerber/innen, die keinen Anspruch
auf überstaatliche Förderung mehr haben, in die Heimat nach Abwägung der
humanitären und wirtschaftlichen Umstände des Einzelfalles mit dem
günstigsten verfügbaren Verkehrsmittel zu unterstützen und dafür im laufenden
Jahr 2015 außerplanmäßige Haushaltsmittel von höchstens 1.500,00 € zur
Verfügung zu stellen und im Haushaltsplan 2016 entsprechende Bedarfsmittel
vorzusehen.
Er beauftragt den Bürgermeister,
in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit der notwendigen Rahmendaten des
Bundes und des Landes bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses,
spätestens aber bis zur Sitzung des Rates, eine belastbare Prognose zu den
Auswirkungen auf das haushaltswirtschaftliche Ergebnis 2015 und den
Haushaltsplan 2016 vorzulegen,
zu gegebener Zeit in Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen eine Aussage zur
Wirtschaftlichkeit der unterscheidlichen Modelle der Krankenhilfe nach § 4
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG) zu treffen,
im Dialog mit dem Schulamt, dem Jugendamt und dem Kommunalen
Integrations- und Bildungszentrum (KoBiZ) beim Kreis Euskirchen sowie den
Schulträgern unter Berücksichtigung ortsnaher Bildungsangebote eine
Optimierung der Zuweisung vom Flüchtlingskindern zu Tageseinrichtungen und
Schulen sowie eine Verbesserung des lokalen Integrationsangebotes dieser
Einrichtungen zu verhandeln,
die Schaffung gemeinnütziger Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylBLG weiter zu
entwickeln und - aufbauend darauf Flüchtlingen mit Arbeitserlaubnis und entsprechendem Aufenthaltstitel im Dialog
mit den Stellen der Bundesarbeitsverwaltung im Rahmen der rechtlichen und
tatsächlichen Möglichkeiten begleitende Unterstützung zu leisten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 15.12.2015
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