Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
147 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
21.12.15, 14:57
Aktualisiert
21.12.15, 14:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 8. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 15.12.2015
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 29:
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für
das Wirtschaftsjahr 2016
a) Schmutzwassergebühr
b) Niederschlagswassergebühr
- Vorlage 341 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage der beigefügten Gebührenkalkulation
mit dem Wirtschaftsplan 2016 zum 01.01.2016 nachstehende
Gebührenfestsetzungen:
a)
Die Schmutzwassergebühr wird von derzeit 3,71 €/cbm Frischwasserbezug um
8 Cent auf 3,79 €/cbm erhöht.
b)
Die Niederschlagswassergebühr wird wie in den Vorjahren beibehalten
und damit wie folgt festgesetzt:
1
151
301
601
901
1.201
> 1.500
bis
bis
bis
bis
bis
bis
150
300
600
900
1.200
1.500
qm
qm
qm
qm
qm
qm
25,00 €/Jahr
50,00 €/Jahr
100,00 €/Jahr
150,00 €/Jahr
200,00 €/Jahr
250,00 €/Jahr
Je 0,17 €/qm
Zudem beschließt der Rat der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage des Anhangs
zur Gebührenkalkulation für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2016
auch für die Straßenentwässerung der Straßenbaulastträger innerhalb des
Gemeindegebietes die Gebühren unverändert festzusetzen, und zwar wie folgt:
a) Straßenentwässerungsanteil Gemeindestraßen (Kategorie 1) 0,68 €/m2
b) Straßenentwässerungsanteil überörtl. Straßen (Kategorie 2) 1,03 €/m2.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja