Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
94 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
15.03.12, 18:23
Aktualisiert
27.03.12, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 05.03.2012
- Der Bürgermeister Az: SW 31
Nr. der Ratsdrucksache: 755-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
21.03.2012
Rat
27.03.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Einziehung eines Wirtschaftsweges in der Gemarkung Eschweiler, Flur 2, Nr. 189
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Berichterstatter: Herr Schäfer
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 755-IX
1. Sachverhalt:
Die Stadt Bad Münstereifel ist Eigentümerin des im beiliegenden Plan gekennzeichneten Wirtschaftsweges in der Gemarkung Eschweiler, Flur 2, Nr. 189.
Dieser Wirtschaftsweg soll, da hierfür kein öffentliches Interesse mehr besteht, veräußert werden.
Dies setzt allerdings voraus, dass der genannte Wirtschaftsweg zunächst nach § 7, Abs. 1 des
Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der zur Zeit geltenden Fassung förmlich eingezogen und entwidmet wird.
Im Vorfeld durchgeführte Nachfragen bei beteiligten Ämtern und Versorgungsträgern haben ergeben, dass gegen die beabsichtigte Einziehung keine Bedenken bestehen. Für im Weg befindliche
Ver- und Entsorgungsleitungen werden entsprechende Dienstbarkeiten vorgesehen, so dass der
Bestand der Leitungen sichergestellt bleibt.
2. Rechtliche Würdigung
Mit der Einziehung und Entwidmung verliert der oben genannte Wirtschaftsweg seine Eigenschaft
als öffentlicher Weg.
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, den Wirtschaftsweg in der Gemarkung Eschweiler, Flur 2, Nr. 189 wegen
fehlenden öffentlichen Interesses entsprechend den Bestimmungen des § 7 des Straßen- und
Wegegesetztes des Landes Nordrhein-Westfalen förmlich einzuziehen und zu entwidmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Verfahren durchzuführen.