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Sitzungsvorlage (Prüfung der Jahresrechnung 2009 Anlage: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Anhang, Anlagespiegel, Forderungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel, Lagebericht, Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung)

Daten

Kommune
Titz
Größe
13 kB
Datum
16.12.2010
Erstellt
10.11.10, 19:06
Aktualisiert
15.12.10, 19:18
Sitzungsvorlage (Prüfung der Jahresrechnung 2009

Anlage: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Anhang, Anlagespiegel, Forderungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel, Lagebericht, Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung) Sitzungsvorlage (Prüfung der Jahresrechnung 2009

Anlage: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Anhang, Anlagespiegel, Forderungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel, Lagebericht, Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Der Bürgermeister Sitzungsvorlage Nr.: 121/2010 FB 1 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Michael Dahlem 02463-659-24 21.10.2010 Beratungsfolge Termin Rechnungsprüfungsausschuss 10.11.2010 Rat 16.12.2010 Betreff: Prüfung der Jahresrechnung 2009 Anlage: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Anhang, Anlagespiegel, Forderungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel, Lagebericht, Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung Beschlussvorschlag: Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss vor, dem Rat zu empfehlen, die Jahresrechnung 2009 zu beschließen, dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen und folgenden Bestätigungsvermerk zu fassen: Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2009, bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und den Teilrechnungen sowie der Bilanz und dem Anhang wurde nach § 101 i.V.m. § 95 GO NRW unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars, der Übersicht über örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und des Lageberichts der Gemeinde in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 10.11.2010 geprüft. In die Prüfung sind die Haushaltssatzung sowie weitere Bestimmungen von Satzungen der Gemeinde und die sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen einbezogen worden. Sie wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung hat die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts umfasst. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Er vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss. Auch er vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Begründung: Der Jahresabschluss 2009 wurde am 15.09.2010 durch den Bürgermeister der Gemeinde Titz bestätigt. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.09.2010 das Ergebnis der Jahresrechnung zur Kenntnis genommen und zur weiteren Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Der Jahresabschluss 2009 schließt im Ergebnisplan mit einem Verlust von 699.729,56 € ab. Im übrigen verweise ich auf die Anlage, der alle Daten, die von Wichtigkeit sind, zu entnehmen sind. Auf Anfrage werden in der Ausschusssitzung einzelne Bereiche durch die Verwaltung ausführlich erläutert. Der Jahresabschluss ist vom Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In die Prüfung sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen. Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde erwecken. Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Rat über den wesentlichen Inhalt der Prüfung und über das Ergebnis seiner Beratungen. (Frantzen) -2-