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Beschlusstext (Integriertes städtebauliches Handlungskonzept Blankenheim-Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
149 kB
Datum
08.12.2015
Erstellt
13.12.15, 15:45
Aktualisiert
13.12.15, 15:45
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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 08.12.2015 im Sitzungssaal des Rathauses in Zingsheim. Punkt : Integriertes städtebauliches Handlungskonzept BlankenheimNettersheim - Vorlage 322 /X.L. Z.1 - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt: 1. Das integrierte städtebauliche Handlungskonzept (IEK) mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von 12.982.980,00 Euro für den Vertiefungsbereich Nettersheim und mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von 14.756.711,43 Euro für den Vertiefungsbereich Bildungslandschaft ist form- und fristgerecht bis spätestens 31.12.2015 der Bezirksregierung Köln vorzulegen. 2. Folgende Einzelanträge für das Programmjahr 2016 (Städtebauförderung) aus dem Vertiefungsbereich Nettersheim sind der Bezirksregierung Köln bis spätestens 31.12.2015 form- und fristgerecht vorzulegen:     Entwicklung der Turnhalle Marmagen zu überregionaler Bedeutung Quartiersöffnung des Rathauses Zingsheim Fassadenprogramm Bauberatung einem 3 2016 sind (1. Dorfzentrum mit 3. Für die Einzelanträge nach Punkt Haushaltsveranschlagungen im Haushalt Umsetzungsphase) vorzunehmen. entsprechende Bauabschnitt/1. 4. Beim Einzelantrag für das Programmjahr 2016 (Städtebau) „Entwicklung der Turnhalle Marmagen zu einem Dorfzentrum mit überregionaler Bedeutung“ ist der Eigenanteil weitestgehend durch die Nutzer in Form von Eigenleistungen zu erbringen. Weiterhin wird der Bürgermeister ermächtigt, zur förderkonformen Anpassung des Nutzungsvertrages Vertragsverhandlungen mit der Kirchengemeinde St. Laurentius Marmagen zu führen. 5. Der Einzelantrag für das Programmjahr 2016 (Städtebauförderung) „Quartiersöffnung Schulzentrum Nettersheim“ aus dem Vertiefungsbereich Bildungslandschaft ist der Bezirksregierung Köln bis spätestens 31.12.2015 form- und fristgerecht vorzulegen. 6. Die Fördermittel nach Punkt 4 sind an den Schulzweckverband Blankenheim- Nettersheim weiterzuleiten. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.12.2015 Seite 2