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Sitzungsvorlage (Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Titz)

Daten

Kommune
Titz
Größe
57 kB
Datum
17.02.2011
Erstellt
28.01.11, 18:50
Aktualisiert
09.02.11, 18:54
Sitzungsvorlage (Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Titz)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Sitzungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister 9/2011 FB 2 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Christian Canzler 02463-659-21 19.01.2011 Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 08.02.2011 Rat 17.02.2011 Betreff: Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Titz Beschlussvorschlag: Die beiliegende 4. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Titz vom 19.02.1993 wird beschlossen. Begründung: Im Zuge der Überprüfung und Änderung des Innen- und Außenrechts der Gemeinde Titz werden auch die Satzungen der Gemeinde Titz an den aktuellen Rechtsstand angepasst und/oder auf Redaktions- und Rechtsfehler hin überprüft. Die nun vorliegende Änderungssatzung ergeht in diesem Kontext und beseitigt insbesondere Redaktions- und Rechtsfehler der alten Fassung. Die wichtigsten Änderungen sind: 1. Der in der alten Fassung in § 2 der Satzung enthaltene bloße Verweis auf Anlage 1 der Landeshundeverordnung war rechtlich unzulässig und durch eine Aufzählung der Hunderassen, die als gefährlich gelten und dem erhöhten Steuersatz unterliegen sollen, zu ersetzen. 2. Es wird eine Steuerbefreiung für Hunde vorgeschlagen, die aus Tierheimen übernommen werden, da vor dem Hintergrund des öffentlichen Interesses an einer Entlastung solcher (aus öffentlichen Mitteln finanzierten) Einrichtungen eine befristete Begünstigung Hundehalter dazu anregen soll, sich für Hunde aus Tierheimen zu entscheiden. Die Steuerbefreiung würde befristet für 12 Monate erteilt. Eine Erhöhung der Steuersätze ist bei dieser Satzungsänderung nicht vorgesehen. (Frantzen)