Daten
Kommune
Titz
Größe
57 kB
Datum
17.02.2011
Erstellt
28.01.11, 18:50
Aktualisiert
09.02.11, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Sitzungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
9/2011
FB 2
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Christian Canzler
02463-659-21
19.01.2011
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
08.02.2011
Rat
17.02.2011
Betreff:
Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Titz
Beschlussvorschlag:
Die beiliegende 4. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Titz vom
19.02.1993 wird beschlossen.
Begründung:
Im Zuge der Überprüfung und Änderung des Innen- und Außenrechts der Gemeinde Titz werden auch die Satzungen der Gemeinde Titz an den aktuellen Rechtsstand angepasst und/oder
auf Redaktions- und Rechtsfehler hin überprüft.
Die nun vorliegende Änderungssatzung ergeht in diesem Kontext und beseitigt insbesondere
Redaktions- und Rechtsfehler der alten Fassung.
Die wichtigsten Änderungen sind:
1. Der in der alten Fassung in § 2 der Satzung enthaltene bloße Verweis auf Anlage 1 der
Landeshundeverordnung war rechtlich unzulässig und durch eine Aufzählung der Hunderassen, die als gefährlich gelten und dem erhöhten Steuersatz unterliegen sollen, zu
ersetzen.
2. Es wird eine Steuerbefreiung für Hunde vorgeschlagen, die aus Tierheimen übernommen werden, da vor dem Hintergrund des öffentlichen Interesses an einer Entlastung
solcher (aus öffentlichen Mitteln finanzierten) Einrichtungen eine befristete Begünstigung Hundehalter dazu anregen soll, sich für Hunde aus Tierheimen zu entscheiden. Die
Steuerbefreiung würde befristet für 12 Monate erteilt.
Eine Erhöhung der Steuersätze ist bei dieser Satzungsänderung nicht vorgesehen.
(Frantzen)