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Beschlusstext (Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Nettersheim am 13. September 2015 hier: Vorprüfung der gegen die Wahl des Bürgermeisters erhobenen Einsprüche sowie der Gültigkeit der Wahl von Amts wegen gemäß §§ 40 und 46 b KWahlG NRW i. V. m. den §§ 66 und 75 a KWahlO NRW)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
127 kB
Datum
08.12.2015
Erstellt
13.12.15, 15:45
Aktualisiert
13.12.15, 15:45
Beschlusstext (Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Nettersheim am 13. September 2015
hier:	Vorprüfung der gegen die Wahl des Bürgermeisters erhobenen Einsprüche sowie der Gültigkeit der Wahl von Amts wegen gemäß §§ 40 und 46 b KWahlG NRW i. V. m. den §§ 66 und 75 a KWahlO NRW)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 08.12.2015 im Sitzungssaal des Rathauses in Zingsheim. Punkt 1: Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Nettersheim am 13. September 2015 hier: Vorprüfung der gegen die Wahl des Bürgermeisters erhobenen Einsprüche sowie der Gültigkeit der Wahl von Amts wegen gemäß §§ 40 und 46 b KWahlG NRW i. V. m. den §§ 66 und 75 a KWahlO NRW - Vorlage 308 /X.L. - Beschlussempfehlung: 1. Es wird festgestellt, dass keiner der in § 40 Abs. 1 Buchstaben a bis c Kommunalwahlgesetz (KWahlG) genannten Fälle vorliegt. 2. Gemäß § 46 b in Verbindung mit § 40 Abs. 1 Buchstabe d KWahlG wird die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Nettersheim am 13. September 2015 für g ü l t i g erklärt. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Der Bürgermeister hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.