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Mitteilungsvorlage (Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes 2007; hier: Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
87 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
28.06.12, 18:23
Aktualisiert
28.06.12, 18:23
Mitteilungsvorlage (Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes 2007;
hier: Sachstandsbericht) Mitteilungsvorlage (Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes 2007;
hier: Sachstandsbericht)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 05.06.2012 - Der Bürgermeister Az: 32-60-40 Nr. der Ratsdrucksache: 822-IX __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Bau- und Feuerwehrausschuss 03.07.2012 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes 2007; hier: Sachstandsbericht __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: In der letzten Sitzung des für das Feuerwehrwesen zuständigen Ratsausschusses wurde aus der Mitte des Ausschusses ein Sachstandsbericht zur Fortschreibung des derzeit gültigen Brandschutzbedarfsplanes erbeten. Dieser Bitte wird wie folgt nachgekommen: Der derzeit gültige Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel ist im Dezember 2007 nach einem entsprechenden Beschluss des Stadtrates in Kraft getreten. Nach § 22 des Feuerschutzhilfeleistungsgesetzes NRW (FSHG) sind die Brandschutzbedarfspläne von den Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben. Eine besondere Form, wie solche Pläne aufgestellt und fortgeschrieben werden sollen, sieht das Ge- Seite 2 von Ratsdrucksache 822-IX setz nicht vor. Auch eine zeitliche Vorgabe für die Fortschreibung enthält das Gesetz nicht. Für die Geltungsdauer einer Fortschreibungsperiode ist allerdings ein Zeitraum von fünf Jahren allgemein anerkannt, sodass Ende 2012 eine Entscheidung des Rates über die Fortschreibung des Planes ansteht. Vor dem Hintergrund der von der Gemeindeprüfungsanstalt in der Vergangenheit bereits geforderten Optimierung der Abläufe im Feuerwehrbereich mit dem Ziel der Kosteneinsparung wurde durch die Verwaltungsleitung grundsätzlich festgelegt, dass im Rahmen dieser Fortschreibung externer Sachverstand zur Feststellung eines realistischen Istzustandes der zu beurteilenden Entscheidungsgrundlagen herangezogen werden soll. Diese Vorgehensweise bietet sich nicht zuletzt vor dem Hintergrund an, durch eine außenstehende neutrale Stelle zur fundierten Ergebnissen zu gelangen, die sowohl einer feuerwehrtechnischen als auch finanzwirtschaftlichen aufsichtsbehördlichen Kontrolle standhalten, ohne sich dem Vorwurf aussetzen zu lassen, nicht mit der gebotenen neutralen Betrachtungsweise an die Planung herangegangen zu sein. Die Freiwillige Feuerwehr in Person des Wehrleiters wurde bereits frühzeitig Ende letzten Jahres von dieser Vorgehensweise in Kenntnis gesetzt. Im Rahmen eines einfachen Geschäftes der laufenden Verwaltung wurde daraufhin ein in der Erarbeitung von Brandschutzbedarfsplänen versiertes Ingenieubüro mit der Erstellung einer Personalanalyse beauftragt, mit der die tatsächliche Verfügbarkeit der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen ermittelt wurde. Der Entwurf dieser Arbeit liegt seit dem 05.06. mittlerweile vor und wurde am 12.06. der Wehrleitung mit der Bitte um Stellungnahme in einem Besprechungstermin mit der Verwaltungsleitung ausgehändigt. Zum weiteren Verfahren hat sich mittlerweile eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Feuerwehr gebildet, die sich Mitte Juli zur weiteren Beratung über die bisher erfolgten Arbeitsschritte zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes zusammensetzen wird. Über den Fortgang wird zur gegebener Zeit weiter berichtet.