Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
87 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
28.06.12, 18:23
Aktualisiert
28.06.12, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 05.06.2012
- Der Bürgermeister Az: 32-60-40
Nr. der Ratsdrucksache: 822-IX
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Sitzungsfolge
Termin
Bau- und Feuerwehrausschuss
03.07.2012
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes 2007;
hier: Sachstandsbericht
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Berichterstatter: Herr Reidenbach
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
In der letzten Sitzung des für das Feuerwehrwesen zuständigen Ratsausschusses wurde aus der
Mitte des Ausschusses ein Sachstandsbericht zur Fortschreibung des derzeit gültigen Brandschutzbedarfsplanes erbeten.
Dieser Bitte wird wie folgt nachgekommen:
Der derzeit gültige Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel ist im Dezember 2007
nach einem entsprechenden Beschluss des Stadtrates in Kraft getreten.
Nach § 22 des Feuerschutzhilfeleistungsgesetzes NRW (FSHG) sind die Brandschutzbedarfspläne von den Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben. Eine
besondere Form, wie solche Pläne aufgestellt und fortgeschrieben werden sollen, sieht das Ge-
Seite 2 von Ratsdrucksache 822-IX
setz nicht vor. Auch eine zeitliche Vorgabe für die Fortschreibung enthält das Gesetz nicht. Für die
Geltungsdauer einer Fortschreibungsperiode ist allerdings ein Zeitraum von fünf Jahren allgemein
anerkannt, sodass Ende 2012 eine Entscheidung des Rates über die Fortschreibung des Planes
ansteht.
Vor dem Hintergrund der von der Gemeindeprüfungsanstalt in der Vergangenheit bereits geforderten Optimierung der Abläufe im Feuerwehrbereich mit dem Ziel der Kosteneinsparung wurde
durch die Verwaltungsleitung grundsätzlich festgelegt, dass im Rahmen dieser Fortschreibung
externer Sachverstand zur Feststellung eines realistischen Istzustandes der zu beurteilenden Entscheidungsgrundlagen herangezogen werden soll.
Diese Vorgehensweise bietet sich nicht zuletzt vor dem Hintergrund an, durch eine außenstehende neutrale Stelle zur fundierten Ergebnissen zu gelangen, die sowohl einer feuerwehrtechnischen
als auch finanzwirtschaftlichen aufsichtsbehördlichen Kontrolle standhalten, ohne sich dem Vorwurf aussetzen zu lassen, nicht mit der gebotenen neutralen Betrachtungsweise an die Planung
herangegangen zu sein.
Die Freiwillige Feuerwehr in Person des Wehrleiters wurde bereits frühzeitig Ende letzten Jahres
von dieser Vorgehensweise in Kenntnis gesetzt. Im Rahmen eines einfachen Geschäftes der laufenden Verwaltung wurde daraufhin ein in der Erarbeitung von Brandschutzbedarfsplänen versiertes Ingenieubüro mit der Erstellung einer Personalanalyse beauftragt, mit der die tatsächliche Verfügbarkeit der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen ermittelt wurde.
Der Entwurf dieser Arbeit liegt seit dem 05.06. mittlerweile vor und wurde am 12.06. der Wehrleitung mit der Bitte um Stellungnahme in einem Besprechungstermin mit der Verwaltungsleitung
ausgehändigt.
Zum weiteren Verfahren hat sich mittlerweile eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Feuerwehr gebildet, die sich Mitte Juli zur weiteren Beratung über die bisher erfolgten
Arbeitsschritte zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes zusammensetzen wird.
Über den Fortgang wird zur gegebener Zeit weiter berichtet.