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Sitzungsvorlage (Umwandlung der Katholischen Grundschule Rödingen in eine Gemeinschafts(grund)schule)

Daten

Kommune
Titz
Größe
59 kB
Datum
07.04.2011
Erstellt
31.03.11, 19:09
Aktualisiert
31.03.11, 19:09
Sitzungsvorlage (Umwandlung der Katholischen Grundschule Rödingen in eine Gemeinschafts(grund)schule)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Sitzungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister 26/2011 FB 2 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Canzler, Christian 02463-659-20 30.03.2011 Beratungsfolge Termin Ausschuss für Jugend, Kultur, Soziales, Schule und Sport 30.03.2011 Rat 07.04.2011 Betreff: Umwandlung der Katholischen Grundschule Rödingen in eine Gemeinschafts(grund)schule Beschlussvorschlag: Aufgrund des erfolgreichen Abstimmungsverfahrens im Rahmen eines Schulartbestimmungsverfahrens auf Antrag der Eltern wird die Schulart der Grundschule Rödingen nach den §§ 81 Abs. 2 S. 2 SchulG von einer Katholischen Bekenntnisschule in eine einzügige Gemeinschaftsschule zum 1. Mai 2011 geändert. Begründung: Es wird zunächst Bezug auf die Sitzungsvorlagen 8/2011 und 25/2011 genommen. Die Schulpflegschaft der Katholischen Grundschule Rödingen hatte im Januar 2011 ein Schulartbestimmungsverfahren auf Antrag der Eltern eingeleitet, um die Umwandlung der Katholischen Grundschule in eine (konfessionsoffene, aber weiterhin christlich orientierte) Gemeinschaftsgrundschule zu erreichen. Nach erfolgreichem Einleitungsverfahren hat nun die Gemeindeverwaltung das geheime Abstimmungsverfahren durchgeführt. Hierbei mussten Eltern, die mindestens zwei Drittel der die Schule besuchenden Kinder vertreten, für die Umwandlung stimmen (52 „Ja-Stimmen“). Abgegeben wurden insgesamt 59 Stimmen (alle gültig); 57 Stimmen für eine Umwandlung und zwei dagegen. Die notwendige Mindeststimmenzahl konnte deutlich überschritten werden. Das Ergebnis der Stimmauszählung ist durch eine Entscheidung festzustellen, welche der Zustimmung durch die Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde bedarf. Die dann durchzuführende Umwandlung der Schule ist ein Wechsel der Schulart (§ 81 Abs. 2 S. 2 SchulG), der durch Ratsbeschluss erfolgen muss und danach ebenfalls von der Bezirksregierung Köln nach § 81 Abs. 3 S. 1 SchulG zu genehmigen ist. Die gleichzeitige Vorlage der Entscheidung über das Ergebnis der Stimmzählung und des Umwandlungsbeschlusses des Rates der Gemeinde Titz erfolgt auf Vorschlag der Bezirksregierung Köln im Interesse der Vereinfachung und Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens. (Frantzen)