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Beschlusstext (Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
126 kB
Datum
08.12.2015
Erstellt
13.12.15, 15:45
Aktualisiert
13.12.15, 15:45
Beschlusstext (Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 08.12.2015 im Sitzungssaal des Rathauses in Zingsheim. Punkt 28: Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen - Vorlage 366 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, den Beschluss vom 16.12.2014 bezüglich der Gebühren für geschlossene Gruben für das Jahr 2016 aufzuheben. Weiterhin beschließt der Rat, auf der Grundlage der der Vorlage 366 beigefügten Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen des Eigenbetriebes Abwasser der Gemeinde Nettersheim die Gebühr für die Entsorgung der geschlossenen Gruben für das Jahr 2016 von derzeit 4,24 €/cbm Frischwasserbezug auf 5,48 €/cbm Frischwasserbezug neu festzusetzen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja