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Beschlusstext (Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2016 a) Schmutzwassergebühr b) Niederschlagswassergebühr)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
147 kB
Datum
08.12.2015
Erstellt
13.12.15, 15:45
Aktualisiert
13.12.15, 15:45
Beschlusstext (Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2016
a) Schmutzwassergebühr
b) Niederschlagswassergebühr)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 08.12.2015 im Sitzungssaal des Rathauses in Zingsheim. Punkt 26: Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2016 a) Schmutzwassergebühr b) Niederschlagswassergebühr - Vorlage 341 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage der beigefügten Gebührenkalkulation mit dem Wirtschaftsplan 2016 zum 01.01.2016 nachstehende Gebührenfestsetzungen: a) Die Schmutzwassergebühr wird von derzeit 3,71 €/cbm Frischwasserbezug um 8 Cent auf 3,79 €/cbm erhöht. b) Die Niederschlagswassergebühr wird wie in den Vorjahren beibehalten und damit wie folgt festgesetzt: 1 151 301 601 901 1.201 > 1.500 bis bis bis bis bis bis 150 300 600 900 1.200 1.500 qm qm qm qm qm qm 25,00 €/Jahr 50,00 €/Jahr 100,00 €/Jahr 150,00 €/Jahr 200,00 €/Jahr 250,00 €/Jahr Je 0,17 €/qm Zudem beschließt der Rat der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage des Anhangs zur Gebührenkalkulation für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2016 auch für die Straßenentwässerung der Straßenbaulastträger innerhalb des Gemeindegebietes die Gebühren unverändert festzusetzen, und zwar wie folgt: a) Straßenentwässerungsanteil Gemeindestraßen (Kategorie 1) 0,68 €/m2 b) Straßenentwässerungsanteil überörtl. Straßen (Kategorie 2) 1,03 €/m2. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja