Daten
Kommune
Titz
Größe
63 kB
Datum
26.05.2011
Erstellt
11.05.11, 07:14
Aktualisiert
14.05.11, 06:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Nr. 17 , Gemeinde Titz, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Nr.
Anregung
1.
Erftverband Bergheim mit Schreiben vom 28. Dezember 2010
Gegen die o. g. Änderung des Bebauungsplanes bestehen aus
wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken.
Stadt Linnich, H.Reyer, mit Schreiben vom 29.12.2010
Seitens der Stadt Linnich werden zur geplanten 7. Änderung des
Bebauungsplanes Titz 17 - Ortslage Ameln, Industrie- und
Gewerbegebiet (ehemalige Zuckerfabrik Ameln) keine Anregungen
gegeben.
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Euskirchen,
mit Schreiben vom 28.12.2010
Gegen
die
o.
g.
Bauleitplanung
bestehen
seitens
der
Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken sofern keine
zusätzliche Zufahrt zur L 12 geschaffen wird.
RWE Düren mit Schreiben vom 21.12.2010
Unsere Stellungnahme erfolgt bezogen auf das Nieder- und
Mittelspannungsnetz. Gegen die oben angeführten Planungen der
Gemeinde Titz haben wir weder Bedenken noch Anregungen
vorzubringen.
IHK Aachen mit Schreiben vom 7. Januar 2011
Da der vorgesehene Planentwurf die Belange der gewerblichen
Wirtschaft entweder gar nicht berührt oder - wo es der Fall ist hinreichend berücksichtigt, bestehen seitens der Industrie- und
Handelskammer Aachen keine Bedenken.
Wasserverband Eifel-Rur mit Schreiben vom 13.01.2011
Seitens des Wasserverband Eifel-Rur werden keine Bedenken geäußert.
Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 11.01.2011
Gegen die Planung sind aus der Sicht der von mir wahrzunehmenden
öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der
Landentwicklung keine Bedenken vorzubringen.
Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem
Planungsbereich nicht vorgesehen.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Stellungnahme der Verwaltung
Abwägung
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Bebauungsplan Nr. 17 , Gemeinde Titz, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Nr.
Anregung
8.
Wehrbereichsverwaltung West, Düsseldorf, mit Schreiben vom
18.01.2011
Unter Bezugnahme auf Ihr o. a. Schreiben teile ich Ihnen mit, dass unter Berücksichtigung der von mir wahrzunehmenden Belange meinerseits grundsätzlich keine Bedenken zur Änderung der
Verkehrsfläche bestehen.
EWV GmbH, Stolberg, mit Schreiben vom 20.01.2011
Wir danken für Ihr o. g. Schreiben und teilen Ihnen hierzu mit, dass Die Anregung betrifft vor allem die
unserseits gegen die 7. Änderung des Bebauungsplanes Titz 17 Genehmigungsebene und führt daher zu
grundsätzlich keine Bedenken bestehen.
keiner Änderung des Bebauungsplans.
Wir weisen darauf hin, dass bestehende Versorgungs- und
Anschlussleitungen entsprechend der Richtlinien zu sichern und die
Mindestabstände einzuhalten sind.
Die Bestandspläne Gas und Strom fügen wir diesem Schreiben bei.
Diese sind ausschließlich für Planungszwecke zu verwenden.
Die ggf. durch erforderliche Schutzmaßnahmen und/oder durch
Anpassung der Straßenkappen entstehenden Kosten sind vom
Veranlasser in vollem Umfang zu tragen.
Wir bitten Sie, uns auch weiterhin an den laufenden Verfahren zu
beteiligen und stehen Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur
Verfügung.
9.
Stellungnahme der Verwaltung
Abwägung
-
Die Anregung wird zur
Kenntnis genommen. Der
Rat schließt sich dem
Vorschlag der Verwaltung
an.
Bebauungsplan Nr. 17 , Gemeinde Titz, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Nr.
Anregung
10.
Bezirksregierung Arnsberg mit Schreiben vom 27.01.2011
Das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt über dem auf
Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Horrem 114“. Eigentümerin des
Bergwerkfeldes „Horrem 114“ ist die RWE Power Aktiengesellschaft,
Stüttgenweg 2 in 50935 Köln. Nach den hier vorliegenden Unterlagen
hat innerhalb der Planmaßnahme kein Abbau von Rohstoffen
stattgefunden.
Der Bereich des Planungsgebietes ist, nach den hier vorliegenden
Unterlagen (Differenzpläne mit dem Stand 01.10.2009), von durch
Sümpfungsmaßnahmen
des
Braunkohlebergbaus
bedingten
Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen
werden,
bedingt
durch
den
fortschreitenden
Betrieb
der
Braunkohletagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam
bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im
Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem
Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der
bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg
zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei
einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte
Bodenbewegungen
möglich.
Die
Änderungen
der
Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen
sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich
empfehle Ihnen eine Anfrage an die RWE Power AG zu stellen.
Ebenfalls teile ich Ihnen mit, dass im Bereich der Planmaßnahme nach
den hier vorliegenden Unterlagen 5 Altbrunnen der RWE Power AG
vorhanden sind.
Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene
bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich und
bezüglich der Altbrunnen empfehle ich Ihnen, ebenfalls die o. g.
Eigentümerin der bestehenden Bergbauberechtigung an der
Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses noch nicht erfolgt ist.
Stellungnahme der Verwaltung
Abwägung
Der
Entwurf
der
Änderung
des
Bebauungsplans wird um folgenden
Hinweis ergänzt:
„Das
Plangebiet
ist
von
durch
Sümpfungsauswirkungen
des
Braunkohlentagebaus
bedingten
Grundwasserabsenkungen betroffen, die
noch über einen längeren Zeitraum
wirksam
bleiben
werden.
Nach
Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen
ist mit einem Wiederanstieg des
Grundwassers zu rechnen. Durch diese
Änderungen des Grundwasserstandes ist
mit ungleichmäßigen Bodenbewegungen
zu rechnen. Während und nach der
Betriebszeit des Braunkohlentagebaus
kann es u.a. zu Senkungen und zur
Schiefstellung der Geländeoberflächen
kommen. Aufgrund des Stau- und
Grundwassereinflusses (Bodenmechanik)
werden
Baugrunduntersuchungen
empfohlen.“
Der Anregung wird gefolgt.
Der Rat schließt sich dem
Vorschlag der Verwaltung
an.
Bebauungsplan Nr. 17 , Gemeinde Titz, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Nr.
Anregung
11.
Kreisstelle Aachen/Düren/Euskirchen mit Schreiben vom
08.02.2011
Zum o.a. Vorhaben nehmen wir als Fachbehörde wie folgt Stellung:
Es bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken.
Kreisverwaltung Düren mit Schreiben vom 08.02.2011
Zum o. g. Bauleitplanverfahren wurden folgende Ämter der
Kreisverwaltung Düren beteiligt:
• Straßenverkehrsamt
• Kämmerei
• Kreisentwicklung und -straßen
• Bauordnung und Wohnungswesen
• Wasser, Abfall und Umwelt
• Landschaftspflege und Naturschutz
Aus Sicht des vorbeugenden Brandschutzes wird auf folgendes
hingewiesen:
1. Es ist eine Löschwasserversorgung von 3.200 l/min über einen
Zeitraum von zwei Stunden sicher zu stellen. Die vorgenannte Menge
muss im Umkreis von 300 m um das jeweils betrachtete Objekt zur
Verfügung stehen. Von jedem Objekt muss ein Hydrant in maximal 80
m Entfernung erreichbar sein.
2. Die Straßen sind als Zufahrt für die Feuerwehr auszubauen.
Bezüglich
der
zulässigen
Abmessungen
(Kurvenradien/Breite/Neigung/Durchfahrtshöhe etc.) wird auf den
§ 5 BauO NRW mit zugehöriger Verwaltungsvorschrift verwiesen. Hier
sind die öffentlichen Parkplätze, Begrünung (Bäume) und sonstige
Maßnahmen (Verkehrsberuhigung/Kreisverkehr etc.) besonders zu
beachten.
Die
Tragfähigkeit
der
Straßen
muss
für
die
Feuerwehrfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 18 t ausgelegt sein.
3. Die Straßenbezeichnung ist eindeutig erkennbar an der öffentlichen
Verkehrsfläche anzubringen.
12.
12.1
Stellungnahme der Verwaltung
Abwägung
-
-
Die Hinweise wurden im vorliegenden
Bauleitplanverfahren beachtet oder sind
erst
in
nachfolgenden
Planungen
relevant. Die Anregung führt daher zu
keiner Änderung des Bebauungsplans.
Die Anregung wird zur
Kenntnis genommen. Der
Rat schließt sich dem
Vorschlag der Verwaltung
an.
Bebauungsplan Nr. 17 , Gemeinde Titz, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Nr.
Anregung
Stellungnahme der Verwaltung
Abwägung
12.2
Aus bauordungsrechtlicher Sicht wird auf folgendes hingewiesen:
1. Da es sich hier um eine Änderung von Öffentlicher Verkehrsfläche in
Private Verkehrsfläche handelt, wird darauf hingewiesen, dass die
vorhandenen Versorgungsleitungen ausreichend abgesichert werden.
2. Es wird darauf hingewiesen, dass die geplante Privatstraße nicht an
einer gewidmeten, öffentlichen Verkehrsfläche angrenzt. (Zur Zeit ist
eine Baulast zur Sicherung der Erschließung nach § 5 BauO NRW
zwischen Privatstraße und Kreisverkehr der L 12 erforderlich)
Handwerkskammer Aachen mit Schreiben vom 14.02.2011
Zu o. g. Vorhaben haben wir keine Anregungen vorzutragen.
RWE Power AG Köln mit Schreiben vom 15.02.2011
Wir haben Ihre Anfrage geprüft und teilen Ihnen mit, dass wir hierzu
aus Bergschadensgesichtspunkten des Braunkohletagebaues keine
Bedenken vorzubringen haben.
Wie wir den Unterlagen entnehmen können, liegen im Plangebiet der 7.
Änderung 4 Altbrunnen der ehemaligen Zuckerfabrik. Wir weisen darauf
hin, dass im Bereich der Brunnen wegen deren Verfüllung (kein
gewachsener Boden) zukünftig Bodensetzungen auftreten können.
Daher empfehlen wir, auf eine Gründung von Bauwerken in einem
Radius von 2 m um den Brunnen zu verzichten bzw. diese nur in enger
Abstimmung mit einem Sachverständigen für Baugrund und Geotechnik
und einem Statiker durchzuführen und diesen Hinweis in die Legende
bzw. die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes auszunehmen.
Es
erfolgt
keine
Änderung
von
Öffentlicher in private Verkehrsfläche.
Hierbei handelt es sich um einen
redaktionellen
Fehler,
der
im
Satzungsplan berichtigt wird. Eine rein
redaktionelle Korrektur erfordert keine
erneute Offenlage.
Die Anregung wird zur
Kenntnis genommen. Der
Rat schließt sich dem
Vorschlag der Verwaltung
an.
-
-
Der
Entwurf
der
Änderung
des
Bebauungsplans wird um folgenden
Hinweis ergänzt:
„Im
Plangebiet
befinden
sich
4
Altbrunnen
einer
ehemaligen
Zuckerfabrik. Im Bereich der Brunnen
können aufgrund der dortigen Verfüllung
zukünftig Bodensetzungen auftreten. Es
wird empfohlen, auf eine Gründung von
Bauwerken in einem Radius von 2 m um
die Brunnen zu verzichten bzw. diese nur
in enger Abstimmung mit einem
Sachverständigen für Baugrund und
Geotechnik
und
einem
Statiker
durchzuführen.“
Der Hinweis führt zu keiner Änderung
der Planung und somit auch nicht zu ein
er erneuten Offenlage.
Der Anregung wird gefolgt.
Der Rat schließt sich dem
Vorschlag der Verwaltung
an.
13.
14.