Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Anlage zur Sitzungsvorlage 41/2012)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
8,5 kB
Datum
23.02.2012
Erstellt
06.02.12, 18:25
Aktualisiert
27.02.12, 18:30
Sitzungsvorlage (Anlage zur Sitzungsvorlage 41/2012)

öffnen download melden Dateigröße: 8,5 kB

Inhalt der Datei

1. Satzung zur Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in der Stadt Jülich Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21. Dezember 2010 (GV NRW S. 688) und der §§ 3 und 20 Abs. 2 Buchst. b des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Art. 1 Jagdsteuerabschaffungsgesetz vom 30. Juni 2009 (GV NRW S. 394), hat der Rat der Stadt Jülich in seiner Sitzung vom folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuer beschlossen: Artikel I § 3 Absatz 4 erhält folgende Fassung: "Hunde, die nachweislich und ohne Entgeltabsicht zu Therapie oder Rettungszwecken eingesetzt werden und die dafür erforderlichen Prüfungen mit Erfolg abgelegt haben, werden auf Antrag von der Hundesteuer befreit. Die Ablegung der Prüfung ist durch Vorlage eines Prüfungszeugnisses nachzuweisen und der aktive Einsatz des Hundes durch eine Bescheinigung der einsetzenden Stelle zu belegen. Die Befreiung gilt bei mehreren gehaltenen Hunden nur für einen Hund und ist jährlich neu zu beantragen." Der bisherige § 3 Absatz 5 wird neu § 3 Absatz 6 Der bisherige § 3 Absatz 6 wird neu § 3 Absatz 7 Artikel II Inkrafttreten Die Änderungssatzung tritt am tage nach Ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.