Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Aktuelle Flüchtlingssituation in der Gemeinde Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
149 kB
Datum
24.11.2015
Erstellt
27.11.15, 15:02
Aktualisiert
27.11.15, 15:02
Beschlusstext (Aktuelle Flüchtlingssituation in der Gemeinde Nettersheim) Beschlusstext (Aktuelle Flüchtlingssituation in der Gemeinde Nettersheim)

öffnen download melden Dateigröße: 149 kB

Inhalt der Datei

Beschluss aus der 6. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 24.11.2015 im Sitzungssaal des Rathauses in Zingsheim. Punkt 14: Aktuelle Flüchtlingssituation in der Gemeinde Nettersheim - Vorlage 320 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat nimmt die Ausführungen zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen in der Gemeinde Nettersheim zustimmend zur Kenntnis. Er beschließt,    zur Sicherung der Unterbringung der Flüchtlinge, im Zeitraum bis zum 30. April 2016, achtzig weitere Unterkunftsplätze zu schaffen und dabei am Konzept der dezentralen Unterbringung in Wohngruppen in massiven Wohnhäusern möglichst in allen Orten der Gemeinde konsequent festzuhalten, für den Erwerb und die Erstausstattung von Flüchtlingsunterkünften im laufenden Haushaltsjahr 2015 im Rahmen der bestehenden satzungsgemäßen Kreditermächtigung einen zinslosen Kredit der NRWBank aus dem Sonderprogramm „Flüchtlingshilfe“ bis zur Höhe von 550.000 € aufzunehmen, die freiwillige Rückreise abgelehnter Asylbewerber/innen, die keinen Anspruch auf überstaatliche Förderung mehr haben, in die Heimat nach Abwägung der humanitären und wirtschaftlichen Umstände des Einzelfalles mit dem günstigsten verfügbaren Verkehrsmittel zu unterstützen und dafür im laufenden Jahr 2015 außerplanmäßige Haushaltsmittel von höchstens 1.500,00 € zur Verfügung zu stellen und im Haushaltsplan 2016 entsprechende Bedarfsmittel vorzusehen. Er beauftragt den Bürgermeister,    in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit der notwendigen Rahmendaten des Bundes und des Landes bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, spätestens aber bis zur Sitzung des Rates, eine belastbare Prognose zu den Auswirkungen auf das haushaltswirtschaftliche Ergebnis 2015 und den Haushaltsplan 2016 vorzulegen, zu gegebener Zeit in Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen eine Aussage zur Wirtschaftlichkeit der unterscheidlichen Modelle der Krankenhilfe nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG) zu treffen, im Dialog mit dem Schulamt, dem Jugendamt und dem Kommunalen Integrations- und Bildungszentrum (KoBiZ) beim Kreis Euskirchen sowie den Schulträgern unter Berücksichtigung ortsnaher Bildungsangebote eine Optimierung der Zuweisung vom Flüchtlingskindern zu Tageseinrichtungen und   Schulen sowie eine Verbesserung des lokalen Integrationsangebotes dieser Einrichtungen zu verhandeln, die Schaffung gemeinnütziger Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylBLG weiter zu entwickeln und - aufbauend darauf Flüchtlingen mit Arbeitserlaubnis und entsprechendem Aufenthaltstitel im Dialog mit den Stellen der Bundesarbeitsverwaltung im Rahmen der rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten begleitende Unterstützung zu leisten. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 24.11.2015 Seite 2