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Sitzungsvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 23 - Ortslage Rödingen, gelegen im Bereich Hohe Straße, L 12 und Sportplatzgelände a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB b) Offenlegungsbeschluss gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. mit § 3 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Titz
Größe
64 kB
Datum
21.07.2011
Erstellt
05.07.11, 15:56
Aktualisiert
07.07.11, 19:18
Sitzungsvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 23 - Ortslage Rödingen, gelegen im Bereich Hohe Straße, L 12 und Sportplatzgelände
a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
b) Offenlegungsbeschluss gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. mit § 3 Abs. 2 BauGB) Sitzungsvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 23 - Ortslage Rödingen, gelegen im Bereich Hohe Straße, L 12 und Sportplatzgelände
a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
b) Offenlegungsbeschluss gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. mit § 3 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Sitzungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister 67/2011 FB 3 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Müller, Michael 02463-659-30 14.06.2011 Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt 14.07.2011 Rat 21.07.2011 Betreff: 2. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 23 - Ortslage Rödingen, gelegen im Bereich Hohe Straße, L 12 und Sportplatzgelände a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB b) Offenlegungsbeschluss gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. mit § 3 Abs. 2 BauGB Beschlussvorschlag: a) Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Titz 23 – Ortslage Rödingen, gelegen im Bereich zwischen Hohe Straße, L 12 und Sportplatzgelände wird beschlossen. b) Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Titz 23 mit Begründung ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. mit § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Weiterhin beschließt der Rat die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. mit § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Begründung: Ein potenzieller Bauherr eines Grundstückes entlang der Hohen Straße im Bereich des Bebauungsplanes Titz Nr. 23 beabsichtigt, ein zweistöckiges Haus mit einem Flachdach zu errichten. Nach den derzeit rechtsgültigen Festsetzungen des Bebauungsplanes sind nur geneigte Dächer zulässig. Mit dieser 2. Änderung soll nunmehr zusätzlich die Errichtung von Flachdächern zulässig werden. Die Traufhöhe bei eingeschossiger Bebauung ist mit 4,00 m und zweigeschossiger Bebauung mit 7,00 m festgesetzt. Mit der Errichtung von Flachdächern ist eine noch geringere Höhe des Gebäudes möglich. Dadurch würde der Höhenentwicklung der Bebauung Einheit geboten und ein Übergang hin zur freien Landschaft geschaffen. Außerdem kann angemessener Freiraum für individuelle Bauvorstellungen sowie die architektonische Ausgestaltung ermöglicht und der Wohnwert gesteigert werden. Die textliche, gestalterische Festsetzung zu Dachformen und Dachneigung wird wie folgt ergänzt: „Als Dachformen und Dachneigungen werden Flachdächer und geneigte Dächer mit Neigungen von 350 bis 400 bei eingeschossiger Bebauung und 280 bis 350 bei zweigeschossiger Bebauung festgesetzt.“ Die Planzeichnung mit Begründung ist als Anlage beigefügt. Die beantragte Änderung ist städtebaulich vertretbar. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Die Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. (Frantzen) -2-