Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
96 kB
Datum
24.11.2015
Erstellt
27.11.15, 15:02
Aktualisiert
27.11.15, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 6. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der
Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 24.11.2015
im Sitzungssaal des Rathauses in Zingsheim.
Punkt 1.2:
3. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Zur
Klosterquelle/ Hasenweg/In den sechs Morgen;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 347 /X.L. -
Beschluss:
Es wird beschlossen, die textlichen und gestalterischen Festsetzungen des
Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Zur Klosterquelle/Hasenweg/In den sechs
Morgen im Rahmen der 3. Änderung dahingehend zu prüfen, dass
a) Gebäude in Bezug auf Dachgestaltung, First- und Traufhöhen variabler gestaltet
werden können und
b) eine Untersuchung der Geräuschimmissionen, ausgehend von der Sportanlage
Nettersheim vorgenommen wird, um sich hieraus evtl. ergebende
Lärmschutzmaßnahmen festsetzen zu können.
Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit
gefasst.
Darüber hinaus wird beschlossen, die 3. Änderung des Bebauungsplanes G 14 in
einem qualifizierten Verfahren durchzuführen.
Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen sowie eine vorzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen.
Der Auftrag zur Erstellung der Planunterlagen mit Begründung ist nach Einholen eines
Angebotes einem qualifizierten Planungsbüro zu erteilen.
Zur Erstellung des Gutachtens zu Geräuschimmissionen an Sportanlagen ist der
RWTÜV Anlagentechnik GmbH, Essen, nach Vorlage eines entsprechenden Angebotes
zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja