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Beschlusstext (3. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Zur Klosterquelle/ Hasenweg/In den sechs Morgen; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
96 kB
Datum
24.11.2015
Erstellt
27.11.15, 15:02
Aktualisiert
27.11.15, 15:02
Beschlusstext (3. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Zur Klosterquelle/ Hasenweg/In den sechs Morgen;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

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Beschluss aus der 6. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 24.11.2015 im Sitzungssaal des Rathauses in Zingsheim. Punkt 1.2: 3. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Zur Klosterquelle/ Hasenweg/In den sechs Morgen; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 347 /X.L. - Beschluss: Es wird beschlossen, die textlichen und gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Zur Klosterquelle/Hasenweg/In den sechs Morgen im Rahmen der 3. Änderung dahingehend zu prüfen, dass a) Gebäude in Bezug auf Dachgestaltung, First- und Traufhöhen variabler gestaltet werden können und b) eine Untersuchung der Geräuschimmissionen, ausgehend von der Sportanlage Nettersheim vorgenommen wird, um sich hieraus evtl. ergebende Lärmschutzmaßnahmen festsetzen zu können. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit gefasst. Darüber hinaus wird beschlossen, die 3. Änderung des Bebauungsplanes G 14 in einem qualifizierten Verfahren durchzuführen. Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen sowie eine vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen. Der Auftrag zur Erstellung der Planunterlagen mit Begründung ist nach Einholen eines Angebotes einem qualifizierten Planungsbüro zu erteilen. Zur Erstellung des Gutachtens zu Geräuschimmissionen an Sportanlagen ist der RWTÜV Anlagentechnik GmbH, Essen, nach Vorlage eines entsprechenden Angebotes zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja