Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
29 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
24.11.12, 06:09
Aktualisiert
24.11.12, 06:09
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 412/2012
Az.: 20
Amt: - 20 BeschlAusf.: - -20- Datum: 17.10.2012
gez. Heil
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
04.12.2012
vorberatend
Rat
11.12.2012
beschließend
Betrifft:
07.11.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2011
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Der Rat nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 der Stadt Erftstadt zur
Kenntnis.
2. Das Rechnungsprüfungsamt wird gemäß § 103 GO NRW mit der Prüfung des Entwurfs
des Jahresabschlusses beauftragt.
3. Der Jahresabschluss wird nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt an den
Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Begründung:
Der Bürgermeister hat den Jahresabschluss gemäß § 95 Absatz 3 Satz 2 GO NRW bis zum
31.03. des folgenden Haushaltsjahres dem Rat zuzuleiten. Aufgrund der Tatsache, dass zur
Erstellung des Jahresabschlusses des Kernhaushaltes die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe
vorliegen müssen, ist die im Gesetz geforderte Frist in aller Regel nicht einzuhalten.
Aus Kostengründen wurde auf den Druck der Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen verzichtet.
Den Fraktionen wird jedoch eine CD zur Verfügung gestellt, die sämtliche Teilrechnungen der
einzelnen Produkte enthält.
(Dr. Rips)
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