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Beschlusstext (19. Änderung des Bebauungsplanes F 1, Marmagen, Bereich Rotdornweg; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
121 kB
Datum
24.11.2015
Erstellt
27.11.15, 15:02
Aktualisiert
27.11.15, 15:02
Beschlusstext (19. Änderung des Bebauungsplanes F 1, Marmagen, Bereich Rotdornweg;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 6. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 24.11.2015 im Sitzungssaal des Rathauses in Zingsheim. Punkt 1.1: 19. Änderung des Bebauungsplanes F 1, Marmagen, Bereich Rotdornweg; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB - Vorlage 344 /X.L. - Beschluss: Es wird beschlossen, den Bebauungsplan F 1, Marmagen, Teilbereich „Rotdornweg“ im Rahmen der 19. Änderung dahingehend zu ändern, dass auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 33 eine überbaubare Fläche ausgewiesen wird. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit gefasst. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja