Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Wahl einer sachkundigen Einwohnerin für den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
44 kB
Datum
23.02.2012
Erstellt
15.02.12, 18:19
Aktualisiert
15.02.12, 18:19
Sitzungsvorlage (Wahl einer sachkundigen Einwohnerin für den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport) Sitzungsvorlage (Wahl einer sachkundigen Einwohnerin für den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport)

öffnen download melden Dateigröße: 44 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Mu. Jülich, 06.02.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 59/2012 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 23.02.2012 TOP Ergebnisse Wahl einer sachkundigen Einwohnerin für den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport Anlg.: - 1 I 30 SD.Net Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Jülich wählt Frau Irina Shemet als Vertreterin des Integrationsrates zur sachkundigen Einwohnerin in den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport. Begründung: In der Sitzung des Integrationsrates am 09.11.2011 hat dieser Frau Irina Shemet als Nachfolgerin für die ausgeschiedene Frau Maria Schmidt zur Vertreterin des Integrationsrates als sachkundige Einwohnerin in den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport vorgeschlagen. In analoger Anwendung des § 50 Abs. 3 Satz 7 GO NRW wählen die Ratsmitglieder beim vorzeitigen Ausscheiden eines Ausschussmitglieds einen Nachfolger. Hierzu ist ein Mehrheitsbeschluss der Ratsmitglieder nach § 50 Abs. 2 erforderlich Die Wahl wird, wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen zur Feststellung der Beschlussfähigkeit, nicht aber zur Berechnung der Mehrheit mit. Der Bürgermeister besitzt nach dem Wortlaut des § 50 Abs. 3 Satz 7 GO NRW kein Stimmrecht. ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 59/2012 X nein nein Seite 2