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Beschlusstext (Feststellung des Jahresabschlusses 2014 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung und Entlastung des Bürgermeisters gem. § 96 Absatz 1 GO NRW)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
134 kB
Datum
08.09.2015
Erstellt
18.11.15, 13:00
Aktualisiert
18.11.15, 13:00
Beschlusstext (Feststellung des Jahresabschlusses 2014 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung und Entlastung des Bürgermeisters gem. § 96 Absatz 1 GO NRW)

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Beschluss aus der 6. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 08.09.2015 im Sitzungssaal des Rathauses in Zingsheim. Punkt 3: Feststellung des Jahresabschlusses 2014 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung und Entlastung des Bürgermeisters gem. § 96 Absatz 1 GO NRW - Vorlage 291 /X.L. - Beschluss: 1. Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt gem. § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung. Der ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von 499.333,52 € wird über die Ausgleichsrücklage gedeckt. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja 2. Der Rat beschließt gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters zu erteilen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Der Bürgermeister hat an der Abstimmung nicht teilgenommen