Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück Nr. 5273 - Bad Münstereifel, Linnerijstraße 25)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
96 kB
Datum
08.05.2012
Erstellt
03.05.12, 18:22
Aktualisiert
07.05.12, 15:23
Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück Nr. 5273 - Bad Münstereifel, Linnerijstraße 25) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück Nr. 5273 - Bad Münstereifel, Linnerijstraße 25)

öffnen download melden Dateigröße: 96 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 26.03.2012 - Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 770-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 08.05.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück Nr. 5273 - Bad Münstereifel, Linnerijstraße 25 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 770-IX 1. Sachverhalt: Es liegt eine Bauvoranfrage zur Anlage eines Sportplatzes und einer Pausenfläche für das Grundstück Gemarkung Münstereifel, Flur 1, Nr. 5273, Linnerijstr. 25 vor. Das Grundstück liegt in einem Sondergebiet „Schule und Internat“ und im Innenbereich gem. § 34 BauGB, es handelt sich um die Schule der Legionäre Christi. Bereits in 2010 wurde eine Bauvoranfrage eingereicht zur Errichtung von 4 Sportplätzen. Das Einvernehmen hierzu wurde versagt, es wären große Flächen des Mischwaldes beseitigt worden, zudem wurden durch die geplanten 4 Sportanlagen Immissionen befürchtet, die sich negativ auf eine Wohnbebauung auswirken könnten. Die Schule wird derzeit von 31 Schülern besucht, mittelfristig werden 50 Schüler erwartet. Der Bedarf der Schule nach einem Pausenhof und einem Sportplatz wird in der beigefügten Beschreibung erläutert, ebenso Details zur Planung. Der Pausenhof hat eine Fläche von 22 x 34 m, der Sportplatz von 60 x 40 m. Der Eingriff in den Gehölzbestand soll so gering wie möglich gehalten werden, zudem besteht die Bereitschaft einen entsprechenden Ausgleich zu schaffen. Auf der Grundlage der Darstellung als Sondergebiet „Schule und Internat“ im Flächennutzungsplan besteht die Möglichkeit einer Genehmigung der beantragten Anlagen, die Bestandteile der Schule sind. Gegen das geplante reduzierte Vorhaben bestehen aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken, wenn die nachstehenden Auflagen beachtet werden: - der Eingriff in den Baumbestand ist auf ein Mindestmaß zu reduzieren, hierfür ist ein entsprechender Ausgleich zu schaffen, - durch eine schalltechnische Untersuchung ist der Nachweis zu erbringen, dass benachbarte Wohngebiete nicht beeinträchtigt werden. 2. Rechtliche Würdigung Es sind die gesetzlichen Bestimmungen des BauGB und der BauONW zu beachten. 3. Finanzielle Auswirkungen ./. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen ./. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel ./., 7. Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen der Stadt Bad Münstereifel wird unter folgenden Voraussetzungen erteilt: 1. Der Eingriff in den Baumbestand ist auf ein Mindesmaß zu reduzieren, hierfür ist ein entsprechender Ausgleich zu schaffen. 2. Durch eine schalltechnische Untersuchung ist der Nachweis zu erbringen, dass benachbarte Wohngebiete nicht beeinträchtigt werden.