Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
96 kB
Datum
08.05.2012
Erstellt
03.05.12, 18:22
Aktualisiert
07.05.12, 15:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 26.03.2012
- Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 770-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
08.05.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück Nr. 5273 - Bad
Münstereifel, Linnerijstraße 25
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 770-IX
1. Sachverhalt:
Es liegt eine Bauvoranfrage zur Anlage eines Sportplatzes und einer Pausenfläche für das Grundstück Gemarkung Münstereifel, Flur 1, Nr. 5273, Linnerijstr. 25 vor.
Das Grundstück liegt in einem Sondergebiet „Schule und Internat“ und im Innenbereich gem. § 34
BauGB, es handelt sich um die Schule der Legionäre Christi.
Bereits in 2010 wurde eine Bauvoranfrage eingereicht zur Errichtung von 4 Sportplätzen. Das Einvernehmen hierzu wurde versagt, es wären große Flächen des Mischwaldes beseitigt worden,
zudem wurden durch die geplanten 4 Sportanlagen Immissionen befürchtet, die sich negativ auf
eine Wohnbebauung auswirken könnten.
Die Schule wird derzeit von 31 Schülern besucht, mittelfristig werden 50 Schüler erwartet.
Der Bedarf der Schule nach einem Pausenhof und einem Sportplatz wird in der beigefügten Beschreibung erläutert, ebenso Details zur Planung.
Der Pausenhof hat eine Fläche von 22 x 34 m, der Sportplatz von 60 x 40 m.
Der Eingriff in den Gehölzbestand soll so gering wie möglich gehalten werden, zudem besteht die
Bereitschaft einen entsprechenden Ausgleich zu schaffen.
Auf der Grundlage der Darstellung als Sondergebiet „Schule und Internat“ im Flächennutzungsplan besteht die Möglichkeit einer Genehmigung der beantragten Anlagen, die Bestandteile der
Schule sind.
Gegen das geplante reduzierte Vorhaben bestehen aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken,
wenn die nachstehenden Auflagen beachtet werden:
- der Eingriff in den Baumbestand ist auf ein Mindestmaß zu reduzieren, hierfür ist ein
entsprechender Ausgleich zu schaffen,
- durch eine schalltechnische Untersuchung ist der Nachweis zu erbringen, dass benachbarte
Wohngebiete nicht beeinträchtigt werden.
2. Rechtliche Würdigung
Es sind die gesetzlichen Bestimmungen des BauGB und der BauONW zu beachten.
3. Finanzielle Auswirkungen
./.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
./.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
./.,
7. Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen der Stadt Bad Münstereifel wird unter folgenden Voraussetzungen erteilt:
1. Der Eingriff in den Baumbestand ist auf ein Mindesmaß zu reduzieren, hierfür ist ein entsprechender Ausgleich zu schaffen.
2. Durch eine schalltechnische Untersuchung ist der Nachweis zu erbringen, dass benachbarte
Wohngebiete nicht beeinträchtigt werden.