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Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 "Eicherscheid" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
69 kB
Datum
18.10.2011
Erstellt
15.09.11, 18:07
Aktualisiert
18.10.11, 18:03
Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 "Eicherscheid" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 "Eicherscheid" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 31.08.2011 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 590-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 27.09.2011 Rat 18.10.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 "Eicherscheid" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 590-IX 1. Sachverhalt: Für die Änderung des o.a. Bebauungsplanes wurden die Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB mittlerweile durchgeführt. Die bisher in diesen Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sind zur Kenntnis beigefügt. Hierzu sind die Abwägungsbeschlüsse und im Weiteren der Satzungsbeschluss zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Das Verfahren wird im Rahmen der Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten trägt der Antragsteller. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel ./. 7. Beschlussvorschlag: Über die anl. der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. 2.Aufgrund der §§ 2 und 10 des BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL.I.S.2414) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der z.Zt. gültigen Fassung wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Eicherscheid“ hiermit als Satzung beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung bekannt zu machen.