Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
69 kB
Datum
18.10.2011
Erstellt
15.09.11, 18:07
Aktualisiert
18.10.11, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 31.08.2011
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 590-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
27.09.2011
Rat
18.10.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 "Eicherscheid" im beschleunigten Verfahren
gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 590-IX
1. Sachverhalt:
Für die Änderung des o.a. Bebauungsplanes wurden die Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs.
2 BauGB mittlerweile durchgeführt. Die bisher in diesen Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sind zur Kenntnis beigefügt. Hierzu sind die Abwägungsbeschlüsse und im Weiteren der Satzungsbeschluss zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Das Verfahren wird im Rahmen der Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten trägt der Antragsteller.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche
Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
./.
7. Beschlussvorschlag:
Über die anl. der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden
die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst.
2.Aufgrund der §§ 2 und 10 des BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBL.I.S.2414) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit dem § 7 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der z.Zt. gültigen Fassung wird die 2. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 18 „Eicherscheid“ hiermit als Satzung beschlossen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung bekannt zu machen.