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Beschlussvorlage (6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29d "Südliche Vorstadt" im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
73 kB
Datum
18.10.2011
Erstellt
13.10.11, 18:04
Aktualisiert
27.10.11, 18:07
Beschlussvorlage (6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29d "Südliche Vorstadt" im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29d "Südliche Vorstadt" im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29d "Südliche Vorstadt" im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 07.10.2011 - Der Bürgermeister Az: 610 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 658-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 18.10.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29d "Südliche Vorstadt" im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 658-IX 1. Sachverhalt: Unter der RD 286 ist der Satzungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes behandelt. Durch die Änderung von der derzeitigen Ausweisung als SO-Handwerkerhof in ein MK-Gebiet wird die planungsrechtliche Grundlage für die angestrebte Nutzung im Bereich des Handwerkerhofs geschaffen. Hierdurch wird für die Investoren eine für sie in diesem Stadium erforderliche Planungssicherheit erreicht. Der Bebauungsplan enthält neben dieser grundsätzlichen Änderung weitere Festsetzungen, die bei der Gestaltung bzw. Planung des Vorhabens zu beachten sind. Der Gestaltungsplan für den Bereich ist der RD 286 Z 1 beigefügt und erläutert. Die vorgelegte Planung, die in dieser Form aus städtebaulicher und denkmalpflegerischer Sicht sehr zu begrüßen ist, entspricht in einigen Details nicht dem vorhin beratenen Bebauungsplan. Um die Möglichkeit zu schaffen, diese Planung umzusetzen, ist im Anschluss an die 5. Änderung die 6. Änderung durchzuführen. Im Einzelnen sollen hierbei in einigen untergeordneten Bereichen der Verlauf der Baugrenzen, die Gebäudehöhe des südlichen Gebäudekomplexes und die Dachform geändert werden, dabei soll der südl. Gebäudeabschluss 2,70 m höher werden und somit das Kreissparkassengebäude um 1,70 m überschreiten können, jedoch unter der max. zul. Höhe dieses Nachbargebäudes bleiben. Detaillierte Ausführungen hierzu erfolgen in der beigefügten Begründung. Durch diese Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass diese im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden kann. Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB ist der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eine angemessene Frist zu Stellungnahme zu geben. Angemessen ist eine Beteiligungsfrist von 2 Wochen. Auf der Grundlage der beigefügten Unterlagen können die Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden 2. Rechtliche Würdigung Das Verfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Planungskosten tragen die Vorhabenträger. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: 1. Es wird beschlossen, die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29d“Südliche Vorstadt“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchzuführen. Der Änderungsbereich umfasst die im beigefügten Plan gekennzeichneten Grundstücke in Bad Münstereifel, Trierer Straße/Dreimühle . Der Plan ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Die beigefügten Unterlagen werden als Entwurf beschlossen.