Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
69 kB
Datum
18.10.2011
Erstellt
06.10.11, 18:04
Aktualisiert
27.10.11, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 20.09.2011
- Der Bürgermeister Az: 22-16-15 S/Mü
Nr. der Ratsdrucksache: 633-IX
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Beratungsfolge
Termin
Rat
18.10.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Jahresabschluss 2009
hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 95 Abs. 3 GO NRW
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Berichterstatter: Bürgermeister Alexander Büttner
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 633-IX
1. Sachverhalt:
Als Anlage wird der ungeprüfte Entwurf des Jahresabschlusses 2009 vorgelegt.
Auch dieser dritte doppische Jahresabschluss konnte dem Rat nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist zugeleitet werden. Mit den Arbeiten konnte erst nach Feststellung des Jahresabschlusses 2008 durch den Rat am 29.03.2011 begonnen werden. Der Jahresabschluss 2009 wurde erstmalig mit der Softwarelösung der Firma Datev erstellt. Nach der Datenüberspielung aus
dem alten Verfahren KIRP waren in Datev die Stammdaten und Grundstrukturen einzurichten und
umfangreiche Kontrollarbeiten durchzuführen.
2. Rechtliche Würdigung
Nach § 95 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf wird dem
Rat zur Feststellung zugeleitet. Vor Beschlussfassung ist der Jahresabschluss nach § 59 Abs. 3
i.V.m. § 101 GO NRW durch den Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen. Die abschließende
Prüfung ist für die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschuss am 16.11.2011 terminiert.
Im Anschluss daran sind die entsprechenden Beschlüsse gem. § 96 Abs. 1 GO NRW durch den
Rat zu fassen.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2009 wird zur weiteren Prüfung in den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.