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Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2009 hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 95 Abs. 3 GO NRW )

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
69 kB
Datum
18.10.2011
Erstellt
06.10.11, 18:04
Aktualisiert
27.10.11, 18:07
Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2009
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 20.09.2011 - Der Bürgermeister Az: 22-16-15 S/Mü Nr. der Ratsdrucksache: 633-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 18.10.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jahresabschluss 2009 hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 95 Abs. 3 GO NRW __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Bürgermeister Alexander Büttner __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 633-IX 1. Sachverhalt: Als Anlage wird der ungeprüfte Entwurf des Jahresabschlusses 2009 vorgelegt. Auch dieser dritte doppische Jahresabschluss konnte dem Rat nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist zugeleitet werden. Mit den Arbeiten konnte erst nach Feststellung des Jahresabschlusses 2008 durch den Rat am 29.03.2011 begonnen werden. Der Jahresabschluss 2009 wurde erstmalig mit der Softwarelösung der Firma Datev erstellt. Nach der Datenüberspielung aus dem alten Verfahren KIRP waren in Datev die Stammdaten und Grundstrukturen einzurichten und umfangreiche Kontrollarbeiten durchzuführen. 2. Rechtliche Würdigung Nach § 95 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf wird dem Rat zur Feststellung zugeleitet. Vor Beschlussfassung ist der Jahresabschluss nach § 59 Abs. 3 i.V.m. § 101 GO NRW durch den Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen. Die abschließende Prüfung ist für die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschuss am 16.11.2011 terminiert. Im Anschluss daran sind die entsprechenden Beschlüsse gem. § 96 Abs. 1 GO NRW durch den Rat zu fassen. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Der Entwurf des Jahresabschlusses 2009 wird zur weiteren Prüfung in den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.