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Beschlussvorlage (1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Benutzungsentgelten für die Inanspruchnahme städtischer Einrichtungen)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
118 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
21.11.11, 18:02
Aktualisiert
21.11.11, 18:02
Beschlussvorlage (1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Benutzungsentgelten für die Inanspruchnahme städtischer Einrichtungen) Beschlussvorlage (1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Benutzungsentgelten für die Inanspruchnahme städtischer Einrichtungen) Beschlussvorlage (1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Benutzungsentgelten für die Inanspruchnahme städtischer Einrichtungen)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 15.11.2011 - Der Bürgermeister Az: 41-20-60 Le Nr. der Ratsdrucksache: 681-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften 29.11.2011 Rat 13.12.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Benutzungsentgelten für die Inanspruchnahme städtischer Einrichtungen __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Ulrich Ley __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 681-IX 1. Sachverhalt: Aufgrund der Veräußerung des ehemaligen Kurhauses, der Fertigstellung der neuen Versammlungsstätte im St. Michael Gymnasium sowie der Notwendigkeit zur Anpassung der Benutzungsentgelte an die Kostenentwicklung insbesondere im Energiebereich ergibt sich bei der Tarifordnung als Bestandteil der Satzung redaktioneller und inhaltlicher Korrekturbedarf. Dieser ist im beigefügten Entwurf der 1. Änderungssatzung dokumentiert. 1.1 Konviktkapelle In der Heizperiode ist - abhängig von der Außentemperatur – von Heizkosten von 10,00 – 16,00 € pro Stunde auszugehen. Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen zudem, dass vor Veranstaltungsbeginn eine relativ lange Vorlaufzeit des Aufheizens von 5 bis 24 Stunden erforderlich sein kann. Unter diesen Voraussetzungen ergibt sich für eine Veranstaltung mit mittleren Verbrauchswerten während der Heizperiode (i. d. R. September bis April) folgende Kostendarstellung: Kostenart Heizkosten Stromkosten Einweisung und Abnahme durch Hausmeister Reinigung Toiletten Mittlere Kosten pro Veranstaltung Zeit/Verbrauch 15 Stunden 150 kWh 2 Stunden Faktor 13,00 € 0,1755 € 36,09 € Kosten in € 195,00 26,32 72,18 50,00 € 50,00 343,50 Pauschale Nicht eingerechnet sind hier kalkulatorische Kosten sowie Bereitschafts- und/oder Anwesenheitszeiten des Hausmeisters, die im Falle der Öffnung des Schulgebäudes aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich werden. 1.2 Versammlungsstätte Einfeldhalle St. Michael Gymnasium Nach Fertigstellung der neuen Mehrzweckhalle im St. Michael Gymnasium ist davon auszugehen, dass der Wunsch zur Inanspruchnahme dieser Versammlungsstätte geäußert wird. Insofern schlägt die Verwaltung vor, auch hier bereits Benutzungsentgelte festzusetzen. In Ermangelung entsprechender Verbrauchsdaten sollten die vorgeschlagenen Entgeltsätze nach Ablauf eines Betriebsjahres überprüft werden. Hinsichtlich ihrer Größenordnung sowie der Staffelung orientieren sich die hier eingesetzten Werte an denen der verbrauchsintensiveren Konviktkapelle. 2. Rechtliche Würdigung Als Kommune im Nothaushaltsrecht ist die Stadt Bad Münstereifel aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie der bekannten Erlasslage verpflichtet, die Möglichkeit zur Erhebung von speziellen Nutzungsentgelten nach §§ 4 und 5 Kommunalabgabengesetz (KAG) auszuschöpfen. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Erhebung verursachungsgerechter Nutzungsentgelte dient der Haushaltskonsolidierung. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Seite 3 von Ratsdrucksache 681-IX Keine. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: 1. Der als Anlage zur dieser Ratsdrucksache beigefügte Entwurf der „1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsentgelten für die Inanspruchnahme städtischer Einrichtungen“ wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Höhe des Benutzungsentgeltes für die Inanspruchnahme der Mehrzweckhalle im St. Michael Gymnasium nach Ablauf eines Betriebsjahres und vorliegender Verbrauchswerte zu überprüfen.