Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
118 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
21.11.11, 18:02
Aktualisiert
21.11.11, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 15.11.2011
- Der Bürgermeister Az: 41-20-60 Le
Nr. der Ratsdrucksache: 681-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften
29.11.2011
Rat
13.12.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Benutzungsentgelten für die Inanspruchnahme städtischer Einrichtungen
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Berichterstatter: Ulrich Ley
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 681-IX
1. Sachverhalt:
Aufgrund der Veräußerung des ehemaligen Kurhauses, der Fertigstellung der neuen Versammlungsstätte im St. Michael Gymnasium sowie der Notwendigkeit zur Anpassung der Benutzungsentgelte an die Kostenentwicklung insbesondere im Energiebereich ergibt sich bei der Tarifordnung als Bestandteil der Satzung redaktioneller und inhaltlicher Korrekturbedarf. Dieser ist im beigefügten Entwurf der 1. Änderungssatzung dokumentiert.
1.1
Konviktkapelle
In der Heizperiode ist - abhängig von der Außentemperatur – von Heizkosten von 10,00 – 16,00 €
pro Stunde auszugehen. Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen zudem, dass vor Veranstaltungsbeginn eine relativ lange Vorlaufzeit des Aufheizens von 5 bis 24 Stunden erforderlich sein
kann. Unter diesen Voraussetzungen ergibt sich für eine Veranstaltung mit mittleren Verbrauchswerten während der Heizperiode (i. d. R. September bis April) folgende Kostendarstellung:
Kostenart
Heizkosten
Stromkosten
Einweisung und Abnahme durch
Hausmeister
Reinigung Toiletten
Mittlere Kosten pro Veranstaltung
Zeit/Verbrauch
15 Stunden
150 kWh
2 Stunden
Faktor
13,00 €
0,1755 €
36,09 €
Kosten in €
195,00
26,32
72,18
50,00 €
50,00
343,50
Pauschale
Nicht eingerechnet sind hier kalkulatorische Kosten sowie Bereitschafts- und/oder Anwesenheitszeiten des Hausmeisters, die im Falle der Öffnung des Schulgebäudes aus Sicherheitsgründen
zwingend erforderlich werden.
1.2
Versammlungsstätte Einfeldhalle St. Michael Gymnasium
Nach Fertigstellung der neuen Mehrzweckhalle im St. Michael Gymnasium ist davon auszugehen,
dass der Wunsch zur Inanspruchnahme dieser Versammlungsstätte geäußert wird. Insofern
schlägt die Verwaltung vor, auch hier bereits Benutzungsentgelte festzusetzen. In Ermangelung
entsprechender Verbrauchsdaten sollten die vorgeschlagenen Entgeltsätze nach Ablauf eines
Betriebsjahres überprüft werden.
Hinsichtlich ihrer Größenordnung sowie der Staffelung orientieren sich die hier eingesetzten Werte
an denen der verbrauchsintensiveren Konviktkapelle.
2. Rechtliche Würdigung
Als Kommune im Nothaushaltsrecht ist die Stadt Bad Münstereifel aufgrund der gesetzlichen
Rahmenbedingungen sowie der bekannten Erlasslage verpflichtet, die Möglichkeit zur Erhebung
von speziellen Nutzungsentgelten nach §§ 4 und 5 Kommunalabgabengesetz (KAG) auszuschöpfen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Erhebung verursachungsgerechter Nutzungsentgelte dient der Haushaltskonsolidierung.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Seite 3 von Ratsdrucksache 681-IX
Keine.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
1.
Der als Anlage zur dieser Ratsdrucksache beigefügte Entwurf der „1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsentgelten für die Inanspruchnahme städtischer
Einrichtungen“ wird beschlossen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Höhe des Benutzungsentgeltes für die Inanspruchnahme der Mehrzweckhalle im St. Michael Gymnasium nach Ablauf eines Betriebsjahres
und vorliegender Verbrauchswerte zu überprüfen.