Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
67 kB
Datum
29.11.2011
Erstellt
21.11.11, 18:02
Aktualisiert
21.11.11, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 24.10.2011
- Der Bürgermeister Az: 41-30-20 Le
Nr. der Ratsdrucksache: 615-IX
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Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften
29.11.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Schulsozialarbeit im Schuljahr 2010/2011
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Berichterstatter: Gabriele Bolender / Ulrich Ley
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
1. Sachverhalt:
Seit dem 2. Schulhalbjahr 2008/2009 ist die Schulsozialarbeit im Schulzentrum Bad Münstereifel
Gabi Bolender übertragen.
Der Bericht ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Frau Bolender steht in der Sitzung für etwaige Fragen der Ausschussmitglieder zur Verfügung.
2. Rechtliche Würdigung
Die Stadt Bad Münstereifel ist gesetzlich nicht verpflichtet, Schulsozialarbeit anzubieten. Es handelt sich hier um eine freiwillige städtische Aufgabe.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten der Schulsozialarbeit ergeben sich aus den anteiligen Personalkosten der Teilzeitbeschäftigung in Höhe von rund 21.000,00 € sowie einer Sach- und Verwaltungskostenpauschale
von rund 4.200,00 €, insgesamt also rund 25.200,00 € p. a.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Mit der Wahl von Frau Bolender zur Vorsitzenden des Personalrates ergeben sich innerhalb ihrer
Teilzeitbeschäftigung geringfügige Verschiebungen zu Lasten der Schulsozialarbeit, da § 42 IV
Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) für die Funktion des Personalratsvorsitzes eine Freistellung von 12 Wochenstunden vorgibt.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
Der Tätigkeitsbericht über die Schulsozialarbeit im Schuljahr 2010/2011 wird anerkennend zur
Kenntnis genommen.