Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (22. Änderung des Flächennutzungsplanes Bad Münstereifel, Bergstraße hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
66 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
15.09.11, 18:07
Aktualisiert
22.11.11, 18:02
Beschlussvorlage (22. Änderung des Flächennutzungsplanes Bad Münstereifel, Bergstraße
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (22. Änderung des Flächennutzungsplanes Bad Münstereifel, Bergstraße
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 66 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 06.09.2011 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 625-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 27.09.2011 Rat 18.10.2011 Rat 13.12.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 22. Änderung des Flächennutzungsplanes Bad Münstereifel, Bergstraße hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 625-IX 1. Sachverhalt: Wie in der RD 589 schon dargelegt, muss parallel zur Änderung des Bebauungsplanes der Flächennutzungsplan geändert werden. Die derzeit als SO Kur dargestellte Fläche soll als gemischte Baufläche dargestellt werden. Bzgl. der Vorverfahren wird auf die Abwägungsergebnisse in der RD 589 hingewiesen. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse sind die Entwurfsunterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeitet worden. Im Verfahren müssen nun der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes, der Entwurfsund Offenlagebeschluss gefasst werden. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden im Rahmen der Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Planungskosten werden vom Antragsteller übernommen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: 1. Es wird beschlossen, die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Bergstraße, Bad Münstereifel aufzustellen. Der Änderungsbereich ist im beigefügten Plan, der Bestandteil des Beschlusses ist, gekennzeichnet. 2. Die beigefügten Unterlagen werden zum Entwurf beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.