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Beschlussvorlage (Wassergebühren 2012; hier: 19. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversor- gungssatzung der Stadt Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
79 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
24.11.11, 18:11
Aktualisiert
24.11.11, 18:11
Beschlussvorlage (Wassergebühren 2012;
hier: 19. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversor-
         gungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (Wassergebühren 2012;
hier: 19. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversor-
         gungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (Wassergebühren 2012;
hier: 19. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversor-
         gungssatzung der Stadt Bad Münstereifel)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 21.11.2011 - Der Bürgermeister Az: SW 2 Nr. der Ratsdrucksache: 692-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 08.12.2011 Rat 13.12.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Wassergebühren 2012; hier: 19. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Bad Münstereifel __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Kaufm. Betriebsleiter Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( X ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 692-IX 1. Sachverhalt: Gem. § 76 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO NRW; Grundsätze der Einnahmebeschaffung) gelten Gebühren als vorrangige Einnahmequelle. Gem. § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage nicht übersteigen und in der Regel decken. Um diesem Gesetzesauftrag gerecht zu werden, sind jährlich wiederkehrende Gebührenbedarfsberechnungen vorzunehmen. Bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadtwerke, Betriebszweig Wasser, der Stadt Bad Münstereifel für das Wirtschaftsjahr 2012 ist festzustellen, dass zum Ausgleich des Erfolgsplanes die derzeit gültigen Gebühren nicht ausreichen. Der Hauptgrund ist eine deutliche Reduzierung der zu erwartenden Erlöse aus dem Wasserverkauf Tarifabnehmer (Erfolgsplan 2012 – Erträge-, 1. Umsatzerlöse Tarifabnehmer). So ist der Wasserverkauf 2010 gegenüber dem Vorjahr um 30.000 cbm zurück gegangen. Es gibt auch keine verlässlichen Anzeichen für eine Trendwende in 2012. Vielmehr zeigt der Blick auf ausgewählte Benutzer, dass eine vorsichtige Prognose des Wasserverbrauchs geboten ist, denn im gewerblichen Bereich sind aus den Verbrauchsentwicklungen weitere Sparmaßnahmen durch Optimierung der Produktionsprozesse erkennbar. Auf der anderen Seite stehen den zu erwartenden Mindereinnahmen bei den Wassergebühren erheblich gestiegene Kosten z. B. beim Unterhaltungsaufwand und beim Wasserbezug (Wasserentnahmeentgelt) gegenüber. Die Einnahmeverluste bzw. Mehraufwendungen können im Erfolgsplan an anderer Stelle nicht kompensiert werden. Eine Reduzierung der Ausgabeansätze im Wirtschaftsplan 2012 ist im Hinblick auf die betriebliche Substanzerhaltung und die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit nicht vertretbar. Infolgedessen sollten in analoger Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen zur Finanzierung des sich abzeichnenden Verlustes die Wassergebühren angehoben werden. Im Geschäftsjahr 2009 hat sich ein Verlust in Höhe von 30.595,20 € ergeben. Für das Geschäftsjahr 2010 weist das vorläufige Ergebnis aus der Gewinn- und Verlustrechnung einen Verlust von 187.725,58 € aus. Wegen näherer Einzelheiten wird auf die RD-Nr. 695-IX verwiesen. Gemäß § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) NRW sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen, Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Der Jahresverlust im Geschäftsjahr 2009 in Höhe von 30.595,20 € sowie ein Teilbetrag des zu erwartenden Verlustes im Geschäftsjahr 2010 in Höhe von 80.000,00 € sollen in die Gebührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2012 mit einfließen. Um einen ausgeglichenen Wirtschaftsplan für 2012 vorlegen zu können und um den Verlust 2009/Teilverlust 2010 ausgleichen zu können, schlägt die Betriebsleitung vor, ab dem 01.01.2012, a) die Grundgebühr für Haus- und Großwasserzähler um ca. 4,17 %, und b) die Verbrauchsgebühr um 0,22 € je cbm (von 1,26 €/cbm auf 1,48 €/cbm) zu erhöhen. Die Grundgebühr für den normalen Hauswasserzähler würde sich somit von bisher 12,00 €/je Monat auf nunmehr 12,50 €/je Monat erhöhen. Seite 3 von Ratsdrucksache 692-IX 2. Rechtliche Würdigung Gebührenbedarfsberechnung (Kalkulation) aufgrund Kostendeckungsprinzip § 6 Abs. 1 KAG NRW 3. Finanzielle Auswirkungen Der Wirtschaftsplan 2012 ist ausgeglichen. Gleichzeitig werden der Verlust für 2009 und ein Teil aus dem Verlust für 2010 ausgeglichen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Wassergebühren 2012 1. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1 und 2 zu RD-Nr. 692-IX) zur 19. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.01.1982 ist vom Rat geprüft und gebilligt. 2. Die 19. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.01.1982 in der Fassung der als Anlage 3 zu RD.Nr. 692-IX vorliegenden Entwurfs beschlossen.