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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 692-IX)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
52 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
24.11.11, 18:11
Aktualisiert
24.11.11, 18:11
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 692-IX)

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Inhalt der Datei

Anlage 3 zur RD 692-IX 19. Satzung zur Änderung der Beitragsund Gebührensatzung Wasserversorgungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.01.1982 zur Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.05.2011 (GV NRW S. 271) der §§ 2, 4, 6, 7, 8 und 10 des des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) in der Fassung vom 21.10.1069 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV NRW S 394) in Verbindung mit der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) der Stadt Bad Münstereifel vom 23.12.1981 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 10.09.2007 hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am 22.22.2011 folgende 19. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.01.1982 beschlossen: §1 § 8 Absatz 3 erhält folgende Fassung: „Die Grundgebühr je Monat und Zähler beträgt: a) für Hauswasserzähler: NG 3/5 cbm/h (Qn 1,5/2,5) NG 7/10 cbm/h (Qn 3,5/6) NG 20 cbm/h (Qn 10) 12,50 EURO 20,80 EURO 41,70 EURO b) für Großwasserzähler: DN 50 (Qn 15) DN 80 (Qn 40) DN 100 (Qn 60) DN 150 (Qn 150) 81,70 EURO 96,50 EURO 137,00 EURO 198,80 EURO Bei Verbundzählern wird der Grundpreis beider Zähler zusammengerechnet:“ §2 § 8 Absatz 6 erhält folgende Fassung: „Die Verbrauchsgebühr beträgt je cbm 1,48 EURO.“ §3 Diese Satzung tritt am 01.01.2012 in Kraft.