Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
68 kB
Datum
07.12.2011
Erstellt
24.11.11, 18:11
Aktualisiert
24.11.11, 18:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 09.11.2011
- Der Bürgermeister Az: 32-17-14 We
Nr. der Ratsdrucksache: 678-IX
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Beratungsfolge
Termin
Rat
07.12.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Wiederwahl einer Schiedsperson
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Berichterstatter: Herr Weber
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 678-IX
1. Sachverhalt:
Die Amtszeit der gemäß § 3 des Schiedsamtsgesetzes Nordrhein-Westfalen gewählten Schiedsperson Anton Schmitz als Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Bad Münstereifel II und als
stellvertretender Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk I läuft am 10.01.2012 ab.
Herr Anton Schmitz hat sich bereit erklärt, für eine weitere Wahlperiode zur Verfügung zu stehen.
2. Rechtliche Würdigung
Gem. § 3 Schiedsamtsgesetz ist die Amtszeit der Schiedspersonen auf 5 Jahre befristet.
3. Finanzielle Auswirkungen
Durch die Verlängerung der Amtszeit entstehen keine Mehrkosten in Bezug auf die bisherige Situation.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine Auswirkungen.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Die Verlängerung der Amtszeit durch Wiederwahl ist der Suche und Schulung einer neuen
Schiedsperson in organisatorischer und finanzieller Hinsicht vorzuziehen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine Auswirkungen.
7. Beschlussvorschlag:
Herr Anton Schmitz wird für den Schiedsamtsbezirk II zum Schiedsmann und für den Schiedsamtsbezirk Bad Münstereifel I zum stellvertretenden Schiedsmann für die Dauer von 5 Jahren
wiedergewählt.