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Beschlussvorlage (Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung der Wirtschaftswege Gemarkung Rupperath, Flur 5, Nr. 175, "Auf der Lüppenheld" und Gemarkung Rupperath, Flur 5, Nr. 130, "Im Höttchestal")

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
67 kB
Datum
07.12.2011
Erstellt
24.11.11, 18:11
Aktualisiert
24.11.11, 18:11
Beschlussvorlage (Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung der Wirtschaftswege Gemarkung Rupperath, Flur 5, Nr. 175, "Auf der Lüppenheld" und Gemarkung Rupperath, Flur 5, Nr. 130, "Im Höttchestal") Beschlussvorlage (Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung der Wirtschaftswege Gemarkung Rupperath, Flur 5, Nr. 175, "Auf der Lüppenheld" und Gemarkung Rupperath, Flur 5, Nr. 130, "Im Höttchestal")

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 22.11.2011 - Der Bürgermeister Az: 84-24-05 Nr. der Ratsdrucksache: 677-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 07.12.2011 Rat 07.12.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung der Wirtschaftswege Gemarkung Rupperath, Flur 5, Nr. 175, "Auf der Lüppenheld" und Gemarkung Rupperath, Flur 5, Nr. 130, "Im Höttchestal" __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Malburg __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 677-IX 1. Sachverhalt: Die Wirtschaftswege Gemarkung Rupperath, Flur 5, Nr. 175, "Auf der Lüppenheld" und Gemarkung Rupperath, Flur 5, Nr. 130, "Im Höttchestal" wurden im Flurbereinigungsverfahren Rupperath – R. 114 – als solche ausgewiesen. Die Wege sind in der Örtlichkeit nur noch teilweise erkennbar. Die Nachbarparzellen werden durch die angrenzenden Wirtschaftswege ausreichend erschlossen. Eine Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung dieser Wirtschaftswege liegt nicht vor. Nach Aufhebung der Zweckwidmung ist vorgesehen, diese Flächen zu veräußern, damit diese mit in die übrige Nutzung einbezogen werden kann. 2. Rechtliche Würdigung Die Stadt kann Grundstücke, die nicht mehr für die Aufgabenerfüllung erforderlich sind, veräußern. Eine privatrechtliche Veräußerung von öffentlichen Wegeflächen ist nicht möglich, so dass zunächst das Entwidmungsverfahren durchzuführen ist. 3. Finanzielle Auswirkungen Durch die Entwidmung und anschließende Verpachtung entfallen die Unterhaltungsarbeiten für die Wegefläche. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Die Unterhaltungspflicht, die dem Amt für Tiefbau und Grünflächen obliegt, entfällt durch die Entwidmung und Veräußerung. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Es wird empfohlen, die Entwidmung gemäß der als Anlage beigefügten Satzung vorzunehmen und anschließend die Flächen zu veräußern. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Die Satzung vom wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.