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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 677-IX)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
194 kB
Datum
07.12.2011
Erstellt
24.11.11, 18:11
Aktualisiert
24.11.11, 18:11
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Inhalt der Datei

Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung der Wirtschaftswege Gemarkung Rupperath, Flur 5, Nr. 75, "Auf der Lüppenheld" und Gemarkung Rupperath, Flur 5, Nr. 130, "Im Höttchestal"vom Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) und des § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), beide in der z.Zt. geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung vom folgende Aufhebungssatzung beschlossen: §1 Gegenstand dieser Satzung sind die der Wirtschaftsweg Wirtschaftswege Gemarkung Rupperath, Flur 5, Nr. 75 und Gemarkung Rupperath, Flur 5, Nr. 130. Die im Flurbereinigungsplan Rupperath –R. 114- vom 01.04.1965 (Datum der Rechtskraft) festgelegte Zweckbestimmung als Wirtschaftsweg wird aufgehoben. §2 Die Lage der aufgehobenen Wegeflurstücke ergibt sich aus den beigefügten Übersichtsplänen, die Bestandteil dieser Satzung sind. §3 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende, vom Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am ne Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. beschlosse- Die vorstehende Satzung wurde vom Landrat Euskirchen als Untere staatliche Verwaltungsbehörde in Euskirchen mit Verfügung vom Az.: genehmigt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) b) c) d) eine der vorgeschriebenen Genehmigungen fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bad Münstereifel, den Der Bürgermeister (Alexander Büttner) D:\Programme\SD.NET_CITRIX\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T6950.doc Auszug aus der Liegenschaftskarte, Maßstab ca. 1: 2.500 Gemarkung Rupperath, Flur 5, Nr. 75 Bad MünstereifelRupperath Gemarkung Rupperath, Flur 5, Nr. 130 D:\Programme\SD.NET_CITRIX\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T6950.doc Auszug aus der Liegenschaftskarte, Maßstab ca. 1: 1.000 Gemarkung Rupperath, Flur 5, Nr. 75 D:\Programme\SD.NET_CITRIX\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T6950.doc Auszug aus der Liegenschaftskarte, Maßstab ca. 1: 1.000 Gemarkung Rupperath, Flur 5, Nr. 130 D:\Programme\SD.NET_CITRIX\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T6950.doc