Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
69 kB
Datum
07.12.2011
Erstellt
24.11.11, 18:11
Aktualisiert
24.11.11, 18:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 31.10.2011
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Hl
Nr. der Ratsdrucksache: 671-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
07.12.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück Nr. 3120 - Bad
Münstereifel, Kölner Straße 60 - 64
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Frau Schulz
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 671-IX
1. Sachverhalt:
Es liegt ein Bauantrag für das Grundstück Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück Nr. 3120 – Bad
Münstereifel, Kölner Straße 60 – 64 auf Errichtung einer unbeleuchteten Werbetafel mit Eigenwerbungsstopper vor.
Das Grundstück liegt gem. § 34 BauGB im Innenbereich und ist im Flächennutzungsplan als MGebiet dargestellt. Zudem liegt es im Bereich II der Gestaltungssatzung der Stadt Bad Münstereifel.
Auf dem Grundstück befindet sich ein Fachmarkt für Haustierbedarf mit angrenzendem Parkplatz.
Geplant ist die Errichtung einer 3,20 m hohen und 3,90 m breiten Werbetafel, die im südlichen
Bereich der Parkflächen auf dem Grundstück errichtet werden soll. Die gesamte Anlage soll auf
einen Aluminiumsockel von 1,50 m Höhe errichtet werden. Somit liegt die Gesamthöhe bei ca.
4,70 m.
Bei der beantragten Werbeanlage werden gerade einmal 0,30 m im oberen Bereich der Werbeanlage als Eigenwerbungsfläche beansprucht. Die übrigen 2,90 m Werbefläche dienen der Werbung
bzw. Ankündigung von Veranstaltungen sowie der Parteien- und Wirtschaftswerbung, also
Fremdwerbung. Gem. § 10 Abs. 2 Satz 1 der Gestaltungssatzung der Stadt Bad Münstereifel sind
Werbeanlagen nur an der Stätte der Leistung zulässig. Die beantrage Nutzung widerspricht diesen Festsetzungen der Gestaltungsatzungen.
Zudem hat der Tiermarkt am Gebäude selbst im Bereich oberhalb des Erdgeschosses bereits eine
größere Flächen zu Eigenwerbungszwecken in Gebrauch. Gem. § 10 Abs. 5 der Gestaltungssatzung ist nur 1 Werbeanlage pro Stätte der Leistung zulässig. Jede weitere Werbeanlage widerspricht somit diesen Festsetzungen.
Im Sinne des § 86 BauO NRW hat die Stadt Bad Münstereifel als örtliche Bauvorschrift die Gestaltungssatzung erlassen. Abweichungen (§ 73 BauO NRW) hierzu, wie bei der beantragten Maßnahme erforderlich, sind gem. § 86 Abs. 5 BauO NRW von der Bauaufsicht im Einvernehmen mit
der Gemeinde im Sinne des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB abzustimmen. Seitens der Stadt Bad
Münstereifel kann einer solchen Abweichung von der Gestaltungssatzung im vorliegenden Fall
nicht zugestimmt werden.
Seitens der Stadt Bad Münstereifel bestehen Bedenken gegen die geplante Werbeanlage. Das
Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird nicht erteilt.
2. Rechtliche Würdigung
Die Maßnahme ist Baugenehmigungspflichtig gem. BauGB und BauO NRW.
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird nicht erteilt.