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Beschlussvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück Nr. 3120 - Bad Münstereifel, Kölner Straße 60 - 64)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
69 kB
Datum
07.12.2011
Erstellt
24.11.11, 18:11
Aktualisiert
24.11.11, 18:11
Beschlussvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück Nr. 3120 - Bad Münstereifel, Kölner Straße 60 - 64) Beschlussvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück Nr. 3120 - Bad Münstereifel, Kölner Straße 60 - 64)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 31.10.2011 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Hl Nr. der Ratsdrucksache: 671-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 07.12.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück Nr. 3120 - Bad Münstereifel, Kölner Straße 60 - 64 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 671-IX 1. Sachverhalt: Es liegt ein Bauantrag für das Grundstück Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück Nr. 3120 – Bad Münstereifel, Kölner Straße 60 – 64 auf Errichtung einer unbeleuchteten Werbetafel mit Eigenwerbungsstopper vor. Das Grundstück liegt gem. § 34 BauGB im Innenbereich und ist im Flächennutzungsplan als MGebiet dargestellt. Zudem liegt es im Bereich II der Gestaltungssatzung der Stadt Bad Münstereifel. Auf dem Grundstück befindet sich ein Fachmarkt für Haustierbedarf mit angrenzendem Parkplatz. Geplant ist die Errichtung einer 3,20 m hohen und 3,90 m breiten Werbetafel, die im südlichen Bereich der Parkflächen auf dem Grundstück errichtet werden soll. Die gesamte Anlage soll auf einen Aluminiumsockel von 1,50 m Höhe errichtet werden. Somit liegt die Gesamthöhe bei ca. 4,70 m. Bei der beantragten Werbeanlage werden gerade einmal 0,30 m im oberen Bereich der Werbeanlage als Eigenwerbungsfläche beansprucht. Die übrigen 2,90 m Werbefläche dienen der Werbung bzw. Ankündigung von Veranstaltungen sowie der Parteien- und Wirtschaftswerbung, also Fremdwerbung. Gem. § 10 Abs. 2 Satz 1 der Gestaltungssatzung der Stadt Bad Münstereifel sind Werbeanlagen nur an der Stätte der Leistung zulässig. Die beantrage Nutzung widerspricht diesen Festsetzungen der Gestaltungsatzungen. Zudem hat der Tiermarkt am Gebäude selbst im Bereich oberhalb des Erdgeschosses bereits eine größere Flächen zu Eigenwerbungszwecken in Gebrauch. Gem. § 10 Abs. 5 der Gestaltungssatzung ist nur 1 Werbeanlage pro Stätte der Leistung zulässig. Jede weitere Werbeanlage widerspricht somit diesen Festsetzungen. Im Sinne des § 86 BauO NRW hat die Stadt Bad Münstereifel als örtliche Bauvorschrift die Gestaltungssatzung erlassen. Abweichungen (§ 73 BauO NRW) hierzu, wie bei der beantragten Maßnahme erforderlich, sind gem. § 86 Abs. 5 BauO NRW von der Bauaufsicht im Einvernehmen mit der Gemeinde im Sinne des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB abzustimmen. Seitens der Stadt Bad Münstereifel kann einer solchen Abweichung von der Gestaltungssatzung im vorliegenden Fall nicht zugestimmt werden. Seitens der Stadt Bad Münstereifel bestehen Bedenken gegen die geplante Werbeanlage. Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird nicht erteilt. 2. Rechtliche Würdigung Die Maßnahme ist Baugenehmigungspflichtig gem. BauGB und BauO NRW. 3. Finanzielle Auswirkungen Keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird nicht erteilt.