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Beschlussvorlage (1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der Unterkunft für Aussiedler, Asylbewerber und Obdachlose (Übergangsheim) der Stadt Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
77 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
21.11.11, 18:02
Aktualisiert
24.11.11, 18:11
Beschlussvorlage (1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der Unterkunft für Aussiedler, Asylbewerber und Obdachlose (Übergangsheim) der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der Unterkunft für Aussiedler, Asylbewerber und Obdachlose (Übergangsheim) der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der Unterkunft für Aussiedler, Asylbewerber und Obdachlose (Übergangsheim) der Stadt Bad Münstereifel)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 31.10.2011 - Der Bürgermeister Az: 50-52-40 Nr. der Ratsdrucksache: 669-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften 29.11.2011 Rat 13.12.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der Unterkunft für Aussiedler, Asylbewerber und Obdachlose (Übergangsheim) der Stadt Bad Münstereifel __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Ulrich Ley / Udo Wiedemann __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft (X) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 669-IX 1. Sachverhalt: Die Stadt Bad Münstereifel unterhält seit 01.01.2007 nur noch eine Unterkunft für die gemeinsame Unterbringung von Asylbewerbern, Aussiedlern und Obdachlosen. Es handelt sich dabei um das Gebäude Mühlengasse 10, 53902 Bad Münstereifel-Iversheim. Zum 01.12.2011 wurde der Mietvertrag für das Objekt neu abgeschlossen. Daher sind die Benutzungsgebühren neu zu berechnen. Die Kalkulation der kostendeckenden Benutzungsgebühren ab dem Jahr 2012 ist als Anlage 1 beigefügt. Die Kosten für Heizung, Wasser/Abwasser und Strom werden zusätzlich zu den Benutzungsgebühren nach Verbrauch auf die Bewohner umgelegt. Bei der Kalkulation werden die Kosten nur auf die für die Unterbringung der entsprechenden Personenkreise vorgesehenen Wohnflächenanteile umgelegt. Die der „Tafel“ überlassenen Räume bleiben außer Ansatz. Für den Personenkreis der Asylbewerber und Aussiedler errechnet sich eine kostendeckende Benutzungsgebühr von 10,23 €/qm. Die bisherige Gebühr beträgt 12,10 €/qm. Für den Bereich der Obdachlosen wird nach Runderlass des Innenministeriums vom 22.06.1994 abweichend vom dem in § 6 Abs. 1 KAG verankerten Kostendeckungsprinzip eine sogenannte sozialverträgliche Gebühr festgesetzt. Hierbei wurde sich am örtlichen Mietspiegel orientiert (Gruppe II, kleinste Wohnungsgröße, Mittelwert: 5,05 €/qm). Die Benutzungsgebühr wird daher in Höhe von 5,05 €/qm erhoben. Die bisherige Gebühr beträgt 4,93 €/qm. Die Änderungssatzung ist als Anlage 2 beigefügt. 2. Rechtliche Würdigung Nach § 1 Abs. 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW sind die Gemeinden verpflichtet, die ihnen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Nach § 5 Abs. 1 des Landesaufnahmegesetzes NRW sind die Gemeinden verpflichtet, für die Aufnahme von Aussiedlern und Zuwanderern die erforderlichen Übergangsheime zu errichten und zu unterhalten. Für die Benutzung der Übergangsheime sind nach § 6 Abs. 2 Landesaufnahmegesetz von den Berechtigten Benutzungsgebühren nach dem Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes NRW zu erheben. Nach § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz NRW soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung nicht übersteigen und in der Regel decken. 3. Finanzielle Auswirkungen Ausgehend von der derzeitigen Belegung ist im Jahr 2012 mit Gebühreneinnahmen von rund 32.500 € (zuzüglich Umlage für Heizung, Strom, Wasser/Kanal) zu rechnen. Durch die immer noch steigende Zahl der Asylbewerber sind jedoch mehr Bewohner und damit auch höhere Benutzungsgebühren absehbar. Im Produkt 05 313 100 (Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) führt der niedrigere Gebührensatz zu Einsparungen von rund 5.600 €, da die Benutzungsgebühren dort als Bedarf zum Lebensunterhalt (Kosten der Unterkunft) gewährt werden. Seite 3 von Ratsdrucksache 669-IX 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: 1. Die als Anlage 1 beigefügte Gebührenkalkulation wird beschlossen. 2. Die als Anlage 2 beigefügte 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der Unterkunft für Aussiedler, Asylbewerber und Obdachlose (Übergangsheim) der Stadt Bad Münstereifel wird beschlossen.