Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
49 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
21.11.11, 18:02
Aktualisiert
24.11.11, 18:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zu RD-Nr. 669-IX
1. Satzung vom __________
zur Änderung der Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der
Unterkunft für Aussiedler, Asylbewerber und Obdachlose (Übergangsheim) der Stadt
Bad Münstereifel vom 19.12.2006
Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV
NRW S. 271), in Verbindung mit §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das
Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 30.06.2009 (GV NRW S. 394), sowie in Ausführung des Gesetzes für die
Aufnahme von Aussiedlern, Flüchtlingen und Zuwanderern - Landesaufnahmegesetz - vom
28.02.2003 (GV NRW S. 95), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.03.2006 (GV NRW
S.107), und des Gesetzes über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge –
Flüchtlingsaufnahmegesetz- vom 28.02.2003 (GV NRW S. 93), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 08.12.2009 (GV NRW S. 765) hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner
Sitzung am ____________ folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die
Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der Unterkunft für Aussiedler, Asylbewerber und
Obdachlose (Übergangsheim) der Stadt Bad Münstereifel vom 19.12.2006 beschlossen:
§1
§ 5 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
Die Stadt Bad Münstereifel erhebt für die Benutzung des Übergangsheimes für den
Personenkreis der Aussiedler und Asylbewerber eine kostendeckende Benutzungsgebühr.
Die Gebühr beträgt je m² Wohnfläche und Monat: 10,23 €
Die Stadt Bad Münstereifel erhebt für die Benutzung des Übergangsheimes für den
Personenkreis der Obdachlosen eine Benutzungsgebühr.
Die Gebühr beträgt je m² Wohnfläche und Monat: 5,05 €
§2
Diese Satzung tritt am 01.01.2012 in Kraft.