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Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 669-IX)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
49 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
21.11.11, 18:02
Aktualisiert
24.11.11, 18:11
Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 669-IX)

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Inhalt der Datei

Anlage 2 zu RD-Nr. 669-IX 1. Satzung vom __________ zur Änderung der Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der Unterkunft für Aussiedler, Asylbewerber und Obdachlose (Übergangsheim) der Stadt Bad Münstereifel vom 19.12.2006 Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV NRW S. 271), in Verbindung mit §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV NRW S. 394), sowie in Ausführung des Gesetzes für die Aufnahme von Aussiedlern, Flüchtlingen und Zuwanderern - Landesaufnahmegesetz - vom 28.02.2003 (GV NRW S. 95), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.03.2006 (GV NRW S.107), und des Gesetzes über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge – Flüchtlingsaufnahmegesetz- vom 28.02.2003 (GV NRW S. 93), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2009 (GV NRW S. 765) hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am ____________ folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der Unterkunft für Aussiedler, Asylbewerber und Obdachlose (Übergangsheim) der Stadt Bad Münstereifel vom 19.12.2006 beschlossen: §1 § 5 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: Die Stadt Bad Münstereifel erhebt für die Benutzung des Übergangsheimes für den Personenkreis der Aussiedler und Asylbewerber eine kostendeckende Benutzungsgebühr. Die Gebühr beträgt je m² Wohnfläche und Monat: 10,23 € Die Stadt Bad Münstereifel erhebt für die Benutzung des Übergangsheimes für den Personenkreis der Obdachlosen eine Benutzungsgebühr. Die Gebühr beträgt je m² Wohnfläche und Monat: 5,05 € §2 Diese Satzung tritt am 01.01.2012 in Kraft.