Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
84 kB
Datum
29.11.2011
Erstellt
24.11.11, 18:11
Aktualisiert
24.11.11, 18:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 22.11.2011
- Der Bürgermeister Az: 43-21-35 Le
Nr. der Zusatzerläuterung: 541-IX/Z-1
__________________________________________________________________________
Zusatzerläuterung für den
Termin
Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften
29.11.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Nutzungsentgelt in städt. Sport- und Gymnastikhallen
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Erläuterung wurde erstmals vorgelegt mit der Einladung für den
am:
__________________________________________________________________________
ll
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(X) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 541-IX/Z-1
1. Sachverhalt:
Wie vom Fachausschuss beschlossen, hat die Verwaltung am 19.10.2011 eine Informationsveranstaltung mit Vertretern betroffener Sportvereine, Betreibervereine und Vertretern der Ratsfraktionen durchgeführt.
Auf der Grundlage des in der Ursprungsvorlage beschriebenen Ist-Zustands und der hierzu gegebenen Erläuterungen erwies sich, dass die Betroffenheiten und Interessenlagen vereinsseitig stark
divergieren. Die als Anlage 1 beigefügte Darstellung gibt einen Überblick über Gesichtspunkte, die
aus Vereinssicht in der Frage über das „Ob“ und das „Wie“ von Hallennutzungsentgelten Beachtung finden sollten.
Einvernehmen herrschte in der Einschätzung, dass es stadtweit keine einheitliche Regelung geben könne und nur eine relative Gleichbehandlung der Vereine erreichbar sei. Zu betrachten sind
daher die einzelnen Betreibermodelle mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen vor Ort sowie
die stadteigen betriebenen Hallen in Gesamtheit.
2. Rechtliche Würdigung
Siehe Ursprungsvorlage
3. Finanzielle Auswirkungen
Siehe Ursprungsvorlage
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Siehe Ursprungsvorlage
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
5.1
Konzeption
Eine Konzeption, die die flächendeckende Einführung von Hallennutzungsgebühren und die Verbesserung der Ordnung und Sauberkeit in den Hallen zum Gegenstand hat, sollte den gemeinsam
formulierten Zielsetzungen (s. Anlage 1) nicht grundlegend zuwiderlaufen. Aus diesen Erwägungen wurden folgende Handlungsfelder definiert:
Die Betreibervereine entscheiden entsprechend ihrer Wirtschaftskraft jeweils autonom über
die Höhe örtlicher Benutzungsentgelte und gewährleisten dabei eine Gleichbehandlung der
nutzenden Vereine. Aus städtischer Sicht ist im Innenverhältnis zu den Betreibervereinen
zu gewährleisten, dass deren Entscheidung, keine oder nur geringere Hallengebühren zu
erheben, nicht auf Kosten der Allgemeinheit ausgeglichen wird.
Ein von der Stadt zu erhebendes Entgelt kann sich nur auf die von ihr betriebenen Hallen
beziehen. Dies sind die Mimi-Renno-Halle, die Gymnastikhalle der Grundschule Bad Münstereifel und - nach Fertigstellung – die Turnhalle am St. Michael-Gymnasium. Dabei sollte
die Schaffung verursachergerechter Abrechnungsgrundlagen der Gleichbehandlung der
Vereine dienen. Insofern könnten folgende tarifliche Gegebenheiten Berücksichtigung finden:
Unterscheidung der Tarife nach Hallenart (Zweifeld-, Einfeld- oder Gymnastikhalle)
Inanspruchnahme von selbständig nutzbaren Hallenteilen bzw. der Kletterwand
Abrechnung der Hallenzeiten auf Stundensatzbasis.
Unterscheidung zwischen Sommer- und Winterhalbjahr.
Unterscheidung zwischen städtischen und auswärtigen Nutzern.
Einführung einer vereinsspezifischen Höchstbetragsregelung (z. B. in Anlehnung an
die Mitgliederzahl) zur Vermeidung finanzieller Härtefälle.
Als Größenordnung für die Einführung einer Hallengebühr könnte aus der Sicht der Verwaltung z. B. das für die Mehrzweckhalle Arloff (Einfeldhalle) erhobene Stundenentgelt von
3,50 € zu Grunde gelegt werden.
Seite 3 von Ratsdrucksache 541-IX/Z-1
Die sportliche Nutzung der Sport-, Gymnastik- und Mehrzweckhallen erfordert von allen
Beteiligten ein hohes Maß an Selbstdisziplin und –verantwortung. So ergeben sich Anforderungen an den jeweiligen Hallenbetreiber (Reinigung, Kontrolle, Einhaltung der Hausordnung, Schließdienst) sowie auch an die Nutzer (Einhaltung der Hausordnung, Meldung
von Schäden, Benennung eines Verantwortlichen etc.). Für die außerschulische sportliche
Nutzung sind entsprechende Nutzungsvereinbarungen zu treffen, die Rechte und Pflichten
der Hallennutzer verbindlich und transparent regeln und bei Fehlverhalten auch Sanktionsmöglichkeiten eröffnen. Das Muster einer solchen Nutzungsvereinbarung ist als Anlage
2 beigefügt. Es basiert auf einer gemeinsamen Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände des Landes Nordrhein-Westfalen und des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen
für die eigenverantwortliche Nutzung kommunaler Sportstätten durch Sportvereine.
Ergänzend zur Nutzungsvereinbarung ist der Erlass einer Hallenordnung auch für die
Turnhalle der Gemeinschaftsgrundschule Bad Münstereifel und der neuen Turnhalle des
St. Michael-Gymnasiums vorgesehen. Nachdem Anfang 2011 eine entsprechende Hallenordnung bereits für die Heinz-Gerlach-Halle und die Mimi-Renno-Halle erlassen wurde, sollen die darin enthaltenen Regelungen auch für die übrigen von der Stadt bewirtschafteten
Hallen angewandt werden. Der Entwurf der Hallenordnung ist als Anlage 3 beigefügt.
5.2
Zeitplan
In der Informationsveranstaltung am 19.10. wurde folgender Zeitplan vorgeschlagen:
Am 29.11.2011 Information des Fachausschusses über das Ergebnis des Vereinstreffens vom 19.10.2011 und Beratung über die Eckpunkte des vorstehenden Konzepts.
Verwaltung arbeitet auf der Basis der Beratungsergebnisse im Fachausschuss ein
konkretes Tarifmodell mit Bezifferung der Vereinsbelastung aus und stellt dieses
den Vereinen im Rahmen eines neuerlichen Treffens vor.
Abschließende Beratung und Beschlussfassung durch Fachausschuss und Rat im
1. Halbjahr 2012.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Siehe Ursprungsvorlage
7. Beschlussvorschlag:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der in dieser Vorlage beschriebenen
Konzeption (s. Ziff. 5.1) ein Tarifmodell auszuarbeiten, das auf einem Stundensatz von
3,50 € für die Inanspruchnahme einer Einfeldhalle basiert, die Belastung für die Vereine zu
ermitteln und diese Ergebnisse in einem neuerlichen Informationsabend zu kommunizieren. Der Entscheidungsvorbehalt des Rates bleibt hiervon unberührt.
2.
Im Falle außerschulischer sportlicher Nutzungen der Mimi-Renno-Halle, der Gymnastikhalle Gemeinschaftsgrundschule Bad Münstereifel und der Turnhalle St. Michael-Gymnasium
sind mit den Nutzern unverzüglich schriftliche Nutzungsvereinbarungen nach Muster abzuschließen.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Hallenordnung für die Gymnastikhalle Gemeinschaftsgrundschule Bad Münstereifel und der Turnhalle St. Michael-Gymnasium in Kraft zu setzen.