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Zusatzerläuterung (Nutzungsentgelt in städt. Sport- und Gymnastikhallen)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
84 kB
Datum
29.11.2011
Erstellt
24.11.11, 18:11
Aktualisiert
24.11.11, 18:11
Zusatzerläuterung (Nutzungsentgelt in städt. Sport- und Gymnastikhallen) Zusatzerläuterung (Nutzungsentgelt in städt. Sport- und Gymnastikhallen) Zusatzerläuterung (Nutzungsentgelt in städt. Sport- und Gymnastikhallen)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 22.11.2011 - Der Bürgermeister Az: 43-21-35 Le Nr. der Zusatzerläuterung: 541-IX/Z-1 __________________________________________________________________________ Zusatzerläuterung für den Termin Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften 29.11.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Nutzungsentgelt in städt. Sport- und Gymnastikhallen __________________________________________________________________________ Erläuterung wurde erstmals vorgelegt mit der Einladung für den am: __________________________________________________________________________ ll ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft (X) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 541-IX/Z-1 1. Sachverhalt: Wie vom Fachausschuss beschlossen, hat die Verwaltung am 19.10.2011 eine Informationsveranstaltung mit Vertretern betroffener Sportvereine, Betreibervereine und Vertretern der Ratsfraktionen durchgeführt. Auf der Grundlage des in der Ursprungsvorlage beschriebenen Ist-Zustands und der hierzu gegebenen Erläuterungen erwies sich, dass die Betroffenheiten und Interessenlagen vereinsseitig stark divergieren. Die als Anlage 1 beigefügte Darstellung gibt einen Überblick über Gesichtspunkte, die aus Vereinssicht in der Frage über das „Ob“ und das „Wie“ von Hallennutzungsentgelten Beachtung finden sollten. Einvernehmen herrschte in der Einschätzung, dass es stadtweit keine einheitliche Regelung geben könne und nur eine relative Gleichbehandlung der Vereine erreichbar sei. Zu betrachten sind daher die einzelnen Betreibermodelle mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen vor Ort sowie die stadteigen betriebenen Hallen in Gesamtheit. 2. Rechtliche Würdigung Siehe Ursprungsvorlage 3. Finanzielle Auswirkungen Siehe Ursprungsvorlage 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Siehe Ursprungsvorlage 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 5.1 Konzeption Eine Konzeption, die die flächendeckende Einführung von Hallennutzungsgebühren und die Verbesserung der Ordnung und Sauberkeit in den Hallen zum Gegenstand hat, sollte den gemeinsam formulierten Zielsetzungen (s. Anlage 1) nicht grundlegend zuwiderlaufen. Aus diesen Erwägungen wurden folgende Handlungsfelder definiert: Die Betreibervereine entscheiden entsprechend ihrer Wirtschaftskraft jeweils autonom über die Höhe örtlicher Benutzungsentgelte und gewährleisten dabei eine Gleichbehandlung der nutzenden Vereine. Aus städtischer Sicht ist im Innenverhältnis zu den Betreibervereinen zu gewährleisten, dass deren Entscheidung, keine oder nur geringere Hallengebühren zu erheben, nicht auf Kosten der Allgemeinheit ausgeglichen wird. Ein von der Stadt zu erhebendes Entgelt kann sich nur auf die von ihr betriebenen Hallen beziehen. Dies sind die Mimi-Renno-Halle, die Gymnastikhalle der Grundschule Bad Münstereifel und - nach Fertigstellung – die Turnhalle am St. Michael-Gymnasium. Dabei sollte die Schaffung verursachergerechter Abrechnungsgrundlagen der Gleichbehandlung der Vereine dienen. Insofern könnten folgende tarifliche Gegebenheiten Berücksichtigung finden: Unterscheidung der Tarife nach Hallenart (Zweifeld-, Einfeld- oder Gymnastikhalle) Inanspruchnahme von selbständig nutzbaren Hallenteilen bzw. der Kletterwand Abrechnung der Hallenzeiten auf Stundensatzbasis. Unterscheidung zwischen Sommer- und Winterhalbjahr. Unterscheidung zwischen städtischen und auswärtigen Nutzern. Einführung einer vereinsspezifischen Höchstbetragsregelung (z. B. in Anlehnung an die Mitgliederzahl) zur Vermeidung finanzieller Härtefälle. Als Größenordnung für die Einführung einer Hallengebühr könnte aus der Sicht der Verwaltung z. B. das für die Mehrzweckhalle Arloff (Einfeldhalle) erhobene Stundenentgelt von 3,50 € zu Grunde gelegt werden. Seite 3 von Ratsdrucksache 541-IX/Z-1 Die sportliche Nutzung der Sport-, Gymnastik- und Mehrzweckhallen erfordert von allen Beteiligten ein hohes Maß an Selbstdisziplin und –verantwortung. So ergeben sich Anforderungen an den jeweiligen Hallenbetreiber (Reinigung, Kontrolle, Einhaltung der Hausordnung, Schließdienst) sowie auch an die Nutzer (Einhaltung der Hausordnung, Meldung von Schäden, Benennung eines Verantwortlichen etc.). Für die außerschulische sportliche Nutzung sind entsprechende Nutzungsvereinbarungen zu treffen, die Rechte und Pflichten der Hallennutzer verbindlich und transparent regeln und bei Fehlverhalten auch Sanktionsmöglichkeiten eröffnen. Das Muster einer solchen Nutzungsvereinbarung ist als Anlage 2 beigefügt. Es basiert auf einer gemeinsamen Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände des Landes Nordrhein-Westfalen und des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen für die eigenverantwortliche Nutzung kommunaler Sportstätten durch Sportvereine. Ergänzend zur Nutzungsvereinbarung ist der Erlass einer Hallenordnung auch für die Turnhalle der Gemeinschaftsgrundschule Bad Münstereifel und der neuen Turnhalle des St. Michael-Gymnasiums vorgesehen. Nachdem Anfang 2011 eine entsprechende Hallenordnung bereits für die Heinz-Gerlach-Halle und die Mimi-Renno-Halle erlassen wurde, sollen die darin enthaltenen Regelungen auch für die übrigen von der Stadt bewirtschafteten Hallen angewandt werden. Der Entwurf der Hallenordnung ist als Anlage 3 beigefügt. 5.2 Zeitplan In der Informationsveranstaltung am 19.10. wurde folgender Zeitplan vorgeschlagen: Am 29.11.2011 Information des Fachausschusses über das Ergebnis des Vereinstreffens vom 19.10.2011 und Beratung über die Eckpunkte des vorstehenden Konzepts. Verwaltung arbeitet auf der Basis der Beratungsergebnisse im Fachausschuss ein konkretes Tarifmodell mit Bezifferung der Vereinsbelastung aus und stellt dieses den Vereinen im Rahmen eines neuerlichen Treffens vor. Abschließende Beratung und Beschlussfassung durch Fachausschuss und Rat im 1. Halbjahr 2012. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Siehe Ursprungsvorlage 7. Beschlussvorschlag: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der in dieser Vorlage beschriebenen Konzeption (s. Ziff. 5.1) ein Tarifmodell auszuarbeiten, das auf einem Stundensatz von 3,50 € für die Inanspruchnahme einer Einfeldhalle basiert, die Belastung für die Vereine zu ermitteln und diese Ergebnisse in einem neuerlichen Informationsabend zu kommunizieren. Der Entscheidungsvorbehalt des Rates bleibt hiervon unberührt. 2. Im Falle außerschulischer sportlicher Nutzungen der Mimi-Renno-Halle, der Gymnastikhalle Gemeinschaftsgrundschule Bad Münstereifel und der Turnhalle St. Michael-Gymnasium sind mit den Nutzern unverzüglich schriftliche Nutzungsvereinbarungen nach Muster abzuschließen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Hallenordnung für die Gymnastikhalle Gemeinschaftsgrundschule Bad Münstereifel und der Turnhalle St. Michael-Gymnasium in Kraft zu setzen.