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Zusatzerläuterung (Anlage 3 zur Zusatzerläuterung 541-IX/Z-1)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
24 kB
Datum
29.11.2011
Erstellt
24.11.11, 18:11
Aktualisiert
24.11.11, 18:11
Zusatzerläuterung (Anlage 3 zur Zusatzerläuterung 541-IX/Z-1) Zusatzerläuterung (Anlage 3 zur Zusatzerläuterung 541-IX/Z-1)

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Inhalt der Datei

Anlage 3 zu RD-Nr. 541-IX / Z-1 HALLENORDNUNG §1 Zweckbestimmung (1) (2) Diese Hallenordnung gilt für den Schul- und Vereinssport in den Turnhallen des St. MichaelGymnasiums, Markt 11, und der Gemeinschaftsgrundschule Bad Münstereifel, Marktstr. 15, 53902 Bad Münstereifel. Für jede Nutzungseinheit wird ein verantwortlicher Lehrer bzw. Übungsleiter benannt, der diese Hallenordnung gegenzeichnet und für die Einhaltung der Vorschriften sorgt. §2 Benutzung (1) (2) (3) Die Benutzung der Hallen durch die Schulen regeln diese in Absprache mit dem Fachamt der Stadt Bad Münstereifel. Die Benutzung der Hallen durch den Vereinssport erfolgt auf Grund eines von der Stadt Bad Münstereifel zu erstellenden Hallenbenutzungsplanes. Der Benutzer ist für den sachgerechten Gebrauch verantwortlich. Er hat selbst die hierfür erforderlichen Maßnahmen zu treffen. §3 Verwaltung und Aufsicht Die Gebäude werden von der Stadt Bad Münstereifel verwaltet. Die laufende Aufsicht und Überwachung obliegt dem Hausmeister. Dessen Anweisungen ist von Jedermann Folge zu leisten. §4 Besondere Vorschriften für den Sportbetrieb (1) (2) Für den Sportbetrieb dürfen nur die Sporthallen benutzt werden. Vereinsangehörige und Schüler dürfen die Halle nur in Anwesenheit eines Lehrers oder verantwortlichen Leiters betreten. (3) Gebäude und Geräte sowie Einrichtungsgegenstände sind stets in geordnetem Zustand zu halten und schonend zu behandeln. Die Benutzer sind für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung entstehen, in vollem Umfang haftbar. Beschädigungen sind dem Hausmeister unverzüglich anzuzeigen. (4) Kleider und Straßenschuhe sind in den Umkleideräumen abzulegen. Die Sporthallen dürfen nur in sauberen Turnschuhen betreten werden. (5) Für die Betriebssicherheit und die ordnungsgemäße Befestigung sämtlicher Geräte ist der jeweilige Lehrer bzw. der Übungsleiter verantwortlich. (6) Vereinseigene Geräte dürfen nur mit Zustimmung des Fachamtes der Stadt Bad Münstereifel in den Hallen untergebracht werden. Für solche Geräte und sonstige vereinseigene Gegenstände übernimmt die Stadt Bad Münstereifel keine Haftung. (7) Spiele, die Beschädigungen der Halle oder Halleneinrichtungen verursachen können, sind nicht erlaubt. (8) Die beweglichen Sportgeräte sind unter größter Schonung des Bodens und der Geräte nach Anweisung und unter Aufsicht des Lehrers / Übungsleiters aufzustellen und nach Gebrauch wieder an den zur Aufbewahrung bestimmten Ort zurück zu bringen. Das Schleifen der Geräte auf dem Boden ist verboten, dasselbe gilt auch bezüglich der Matten. Die Mattenwagen dürfen nur zum Transport der Matten verwendet werden. (9) Zu Geräte- und Regieräumen haben lediglich Übungsleiter und Lehrer Zutritt. Die Regieräume sollen möglichst immer verschlossen sein. Zur Trainingsvorbereitung können Kinder/Jugendliche/Erwachsene selbstverständlich unter Aufsicht in den Geräteräumen helfen. (10) Der Lehrer / Übungsleiter ist für Ruhe, Ordnung und Sauberkeit der Hallen sowie der benutzten Nebenräume verantwortlich und sorgt dafür, dass nach Übungsschluss alle Räumlichkeiten in sauberem Zustand verlassen werden. Er hat als Letzter in der Halle zu sein und dafür zu 1 Anlage 3 zu RD-Nr. 541-IX / Z-1 sorgen, dass die Halle und die Nebenräume geräumt, die Lichter gelöscht sind und die Halle abgeschlossen ist. §5 Besondere Vorschriften (1) (2) (3) (4) Essen und Trinken auf den Sport- und Spielflächen der Sporthallen ist nicht erlaubt. In den Sporthallen sowie in den Eingangsbereichen ist das Rauchen verboten. Auf die Vorschriften des Nichtraucherschutzgesetzes NRW und des Schulgesetzes NRW wird hingewiesen. Das Mitbringen von Tieren und Fortbewegungsmitteln, insbesondere von Fahrrädern, InlineSkates und Rollschuhen in die Sporthallen ist verboten. Ausgenommen hiervon sind Fortbewegungs-Hilfsmittel für Behinderte, z. B. Rollstühle. Bei Benutzung des Erste-Hilfe Kastens ist der Verbrauch ins Verbandbuch einzutragen. Der Kasten wird monatlich durch den Hausmeister kontrolliert und wieder aufgefüllt. §6 Fundsachen Fundgegenstände sind durch den Lehrer / Übungsleiter beim Fundbüro der Stadt Bad Münstereifel abzugeben. §7 Gewährleistung und Haftung (1) (2) Die Benutzung der Hallen, ihrer Geräte und Einrichtungsgegenstände durch Sportvereine geschieht auf eigene Verantwortung und Gefahr des Benutzers. Seitens der Stadt Bad Münstereifel erfolgt die Überlassung ohne jegliche Gewährleistung. Der jeweilige Benutzer ist verpflichtet, in jeder Hinsicht für den ausreichenden Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz zu sorgen. Für abhanden gekommene oder liegengebliebene Gegenstände übernimmt die Stadt Bad Münstereifel keine Haftung. §8 Sanktionen Verstöße gegen diese Hallenordnung können einen Nutzungsausschluss nach sich ziehen. Bei Schäden jeglicher Art behält sich die Stadt Bad Münstereifel Schadensersatzforderungen vor. §9 Inkrafttreten Diese Hallenordnung tritt am ______________ in Kraft. (Alexander Büttner) Bürgermeister 2