Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
84 kB
Datum
29.11.2011
Erstellt
24.11.11, 18:11
Aktualisiert
24.11.11, 18:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zu RD-Nr. 541-IX / Z-1
Zielsetzungen – Interessenlagen:
1.
Ordnungsfunktion
Gleichbehandlung der Vereine im Rahmen des Betriebsmodells (Mehrzweckhalle, Sporthalle,
Gymnastikhalle)
Nutzungsvereinbarungen gewährleisten Verbindlichkeit der Rechte, Pflichten und möglicher
Sanktionen und fördern Selbstverantwortung und Wertschätzung.
Regulierung des Nachfrage-Überangebotes (je nach Betriebsmodell durch Betreiberverein oder
Stadt).
2.
Belastbarkeit der Sportvereine
Sporthallen für viele Vereine existenziell notwendig.
Kostendeckendes Entgelt von 10,00 – 20,00 € pro Hallenstunde ist für Vereine nicht finanzierbar.
Mit Hallenkosten belastete Vereine haben gegenüber kostenfrei gestellten Vereinen
Wettbewerbsnachteile.
3.
Erhalt des „Betreibermodells“
Betreibervereine sollen trotz steigender Kosten in der Lage bleiben, ihre Mehrzweckhalle weiterhin
kostendeckend zu bewirtschaften.
Betreibervereine sollen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten über die Höhe örtlicher
Benutzungsentgelte autonom entscheiden können.
Die Stadt soll durch Optimierung der Haustechnik und Investitionen an Dach und Fach den
Betreibervereinen helfen, die laufenden Energiekosten zu senken.
4.
Konsolidierung der städtischen Finanzen
Sportförderung als freiwillige Aufgabe i. S. d. GO.
Erfordernis des Nothaushaltsrechts, alle Einnahmemöglichkeiten und Einsparmöglichkeiten
auszuschöpfen.
Verursachungsgerechte Kostenbeteiligung der Sportvereine.
Regulierung durch die Stadt nur im Verlustfall.