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Beschlussvorlage (3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bad Münstereifel (Vergnügungssteuersatzung) vom 17.12.2002)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
73 kB
Datum
07.12.2011
Erstellt
24.11.11, 18:11
Aktualisiert
24.11.11, 18:11
Beschlussvorlage (3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bad Münstereifel (Vergnügungssteuersatzung) vom 17.12.2002) Beschlussvorlage (3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bad Münstereifel (Vergnügungssteuersatzung) vom 17.12.2002) Beschlussvorlage (3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bad Münstereifel (Vergnügungssteuersatzung) vom 17.12.2002)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 11.10.2011 - Der Bürgermeister Az: 24-40-00 Nr. der Ratsdrucksache: 661-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 06.12.2011 Rat 07.12.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bad Münstereifel (Vergnügungssteuersatzung) vom 17.12.2002 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr R. Schmitz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 661-IX 1. Sachverhalt: Mit dieser Ratsdrucksache wird der Entwurf der 3. Änderungssatzung der Vergnügungssteuersatzung (Anlage 1) zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Erläuterungen zur Satzungsänderung: 1. Die Überschrift des § 8 lautete bisher „Nach der Anzahl der Apparate“. Seit Erlass der 1. Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung erfolgt die Besteuerung der Apparate mit Gewinnmöglichkeit nach dem Einspielergebnis. Dem trägt die Änderung der Überschrift Rechnung. 2. Die Vorschrift des § 8 a der Vergnügungssteuersatzung, der eine ausnahmsweise Besteuerung nach dem Stückzahlmaßstab für den Fall vorsieht, dass die Einspielergebnisse nicht durch Ausdrucke manipulationssicherer Zählwerke nachgewiesen und belegt werden können, ist nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichtes NRW nichtig. Zur Begründung führt das OVG aus, dass für den Fall fehlender Nachweismöglichkeit nicht auf den unzulässigen Stückzahlmaßstab zurückgegriffen werden darf, sondern dann das Einspielergebnis gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b KAG i.V.m. § 162 AO zu schätzen ist. Die Vorschrift ist daher ersatzlos zu streichen 3. Der in § 10 Absatz 1 enthaltene Verweis auf die Vorschrift des § 8 a ist nach dessen Wegfall zu streichen. 4. Der Bußgeldkatalog ist um die Tatbestände zu ergänzen, in denen der Aufsteller von Apparaten mit Gewinnmöglichkeit seiner in § 13 Abs. 2 Vergnügungssteuersatzung vorgeschriebenen Verpflichtung zur Einreichung der Steuererklärungen und Vorlage der Zählwerksausdrucke nicht nachkommt. 2. Rechtliche Würdigung Die Notwendigkeit der Satzungsänderung ergibt sich aus der aktuellen Rechtsprechung, redaktionell erforderlichen Anpassungen und sinnvollen Ergänzungen nach Maßgabe der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes. 3. Finanzielle Auswirkungen Keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Ba Münstereifel (Vergnügungssteuersatzung) vom 17.12.2002 Seite 3 von Ratsdrucksache 661-IX Die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bad Münstereifel (Vergnügungssteuersatzung) vom 17.12.2002 wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.