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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 661-IX)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
51 kB
Datum
07.12.2011
Erstellt
24.11.11, 18:11
Aktualisiert
24.11.11, 18:11
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 661-IX)

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Inhalt der Datei

Anlage zur Beschlussvorlage 661-IX Seite 1 von 1 Entwurf 3. Satzung vom zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bad Münstereifel (Vergnügungssteuersatzung) vom 17.12.2002 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) - in der aktuell gültigen Fassung - und der §§ 1 bis 3 und § 20 Abs. 2 Buchst. b des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610) – in der aktuell gültigen Fassung - hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am Datum - folgende 3. Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung vom 17.12.2002 beschlossen: §1 § 8 erhält die Überschrift „Nach dem Einspielergebnis bzw. der Anzahl der Apparate“ §2 § 8 a „Besteuerung bei fehlender Nachweismöglichkeit“ wird ersatzlos gestrichen §3 § 10 Absatz 1 erhält folgende neue Fassung: Die Pauschsteuer ist, soweit sie nicht nach den Vorschriften der §§ 7, 8 und 9 festzusetzen ist, nach der Roheinnahme zu berechnen. Der Steuersatz beträgt 22 vom Hundert. Als Roheinnahme gelten sämtliche vom Veranstalter gemäß § 6 Abs. 2 von den Teilnehmern erhobenen Entgelte. §4 § 14 „Ordnungswidrigkeiten“ wird wie folgt ergänzt: 10. § 13 Abs. 2: Einreichung der Steuererklärung 11. § 13 Abs. 2 Einreichung der Zählwerksausdrucke §6 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.