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Beschlussvorlage (Löschung des Denkmals Nr. 154, Langenhecke 18, Flur 5, Flst.-Nr. 1231, Gemarkung Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
70 kB
Datum
07.12.2011
Erstellt
24.11.11, 18:11
Aktualisiert
24.11.11, 18:11
Beschlussvorlage (Löschung des Denkmals Nr. 154, Langenhecke 18, Flur 5, Flst.-Nr. 1231, Gemarkung Münstereifel) Beschlussvorlage (Löschung des Denkmals Nr. 154, Langenhecke 18, Flur 5, Flst.-Nr. 1231, Gemarkung Münstereifel)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 31.10.2011 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Sh Nr. der Ratsdrucksache: 634-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 07.12.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Löschung des Denkmals Nr. 154, Langenhecke 18, Flur 5, Flst.-Nr. 1231, Gemarkung Münstereifel __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schröder __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Die Mittel stehen haushalts( ) rechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein ( ) Anlagen sind beigefügt _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 634-IX 1. Sachverhalt: In dieser Angelegenheit wurde am 10. November 2009 (RD-Nr. 37-IX) im Stadtentwicklungsausschuss letztmals berichtet. Am 23.09.2009 wurde im Rahmen eines Ortstermins mit Frau Dr. Herzog festgestellt, dass im Gebäude Langehecke 18 ohne denkmalrechtliche Erlaubnis und Baugenehmigung umfangreich gebaut und abgerissen wurde. Vom Kreis Euskirchen, Bauaufsicht wie auch von der Stadt als Untere Denkmalbehörde wurden Bußgeldbescheide wegen ordnungswidrigem Handeln erlassen. Nunmehr ist das Bauvorhaben abgeschlossen und musste einer Überprüfung des Denkmalwertes unterzogen werden. Bei dem Gebäude in Langenhecke 18, handelt es sich um ein in die Denkmalliste (Nr. 154) der Stadt Bad Münstereifel eingetragenes Baudenkmal. Das Gebäude ist ein 2-geschossiges Fachwerkhaus welches Ende des 16. bzw. des 17. Jahrhunderts erbaut wurde. Das Obergeschoss ist dem Gebäude vorgekragt. Mit Schreiben vom 04.08.2011 wurde das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland aufgefordert, den Denkmalwert gem. § 2 DSchG NW zu überprüfen. Es wurde festgestellt, dass - die Außenwände des Erdgeschosses komplett abgetragen und durch Gasbetonsteine ersetzt wurden - der Dachstuhl vollständig erneuert wurde. Die zusätzliche Wärmedämmung sorgt sowohl für einen breiteren Ortgang als auch für eine Verbreiterung der Traufe. - eine Änderung der Fensteranordnung im 1. Obergeschoss (Straßenansicht) und im Giebeldreieck vorgenommen wurde - das Gebäude komplett entkernt wurde. Alle Decken und die Treppe neu sind. Mit Stellungnahme vom 13.09.2011 teilte das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland mit, dass die historische Bausubstanz zwischenzeitlich durch die o. g. Baumaßnahmen in erheblichem Maße reduziert worden ist. Das Gebäude Langenhecke 18 stellt sich demzufolge heute als Neubau mit einigen wenigen historischen Versatzstücken dar. Insofern muss dem Haus der Denkmalwert wegen mangelnder historischer Bausubstanz abgesprochen werden, auch wenn das Gebäude nach wie vor die alte Kubatur und Proportion wahrt, an städtebaulich wichtiger Stelle steht und insofern ein unverzichtbarer Bestandteil der Stadtentwicklung Bad Münstereifels ist. Die städtebauliche Bedeutung des Objektes lässt sich jedoch nicht mehr an der notwendigen historischen Bausubstanz festmachen. Die Erhaltung der wichtigen städtebaulichen Situation lässt sich zudem auch über die Denkmalbereichssatzung gewährleisten. Insofern beantragt das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland die Löschung des Objektes „Langenhecke 18“ aus der Denkmalliste der Stadt Bad Münstereifel. Wie vom LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland ausgeführt, schließt sich die Untere Denkmalbehörde dieser Meinung an. Durch umfangreiche Abgänge originaler Substanz, zahlreiche Umbaumaßnahmen sowie neuzeitlicher Erweiterungen ein damit einhergehender Verlust an Authentizität und Anschaulichkeit verbunden ist, wodurch das Gebäude nicht mehr die für ein Baudenkmal zwingend erforderlichen gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen gem. § 2 DSchG NW erfüllt. Deshalb wird die Löschung des Denkmal Nr. 105 „Langenhecke 18“ beantragt. 2. Rechtliche Würdigung Für die Löschung aus der Denkmalliste sind die § 7 und 9 DSchG anzuwenden. Gem. § 9 Abs. 2 Nr. 4 der derzeit gültigen Zuständigkeitsordnung entscheidet der Stadtentwicklungssausschuss über Eintragung und Streichung von Denkmälern aus der Denkmalliste. 7. Beschlussvorschlag: Der Löschung des Denkmals Nr. 154 „Langenhecke 18“ aus gem. § 3 Abs. 4 Denkmalschutzgesetz des Gebäudes aus der Denkmalliste wird zugestimmt.