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Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2010 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel - Betriebszweig Abwasser -)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
75 kB
Datum
08.12.2011
Erstellt
01.12.11, 18:07
Aktualisiert
01.12.11, 18:07
Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2010 des Eigenbetriebes Stadtwerke  Bad Münstereifel - Betriebszweig Abwasser -) Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2010 des Eigenbetriebes Stadtwerke  Bad Münstereifel - Betriebszweig Abwasser -) Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2010 des Eigenbetriebes Stadtwerke  Bad Münstereifel - Betriebszweig Abwasser -)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 29.11.2011 - Der Bürgermeister Az: SW 2 Nr. der Ratsdrucksache: 696-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 08.12.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2010 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel - Betriebszweig Abwasser ________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr W. Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 696-IX 1. Sachverhalt: Gem. § 21 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) NRW ist für jedes Wirtschaftsjahr ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Die BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft aus Bonn hat inzwischen den Jahresabschluss des Abwasserwerkes zum 31.12.2010 geprüft. Da erstmalig für 2010 von der Stadt und ihren Eigenbetrieben ein gemeinsamer Abschluss, also ein sogenannter Konzernabschluss, vorzunehmen ist, sind die Zahlen des Abwasserwerkes noch endgültig mit dem städt. Abschluss abzustimmen. Im Geschäftsjahr 2010 ist nach zweijähriger Vorbereitung die getrennte Niederschlagswassergebühr eingeführt worden. Nach dem vorläufigen Ergebnis schließt das Abwasserwerk 2010 mit einem Verlust in Höhe von 384.421 € ab (siehe Anlage 1). Dabei ist zu berücksichtigen, dass in die Bedarfsberechnung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren 330.000 € aus der Rücklage eingesetzt wurden, um die Anhebung auf das kostendeckende Niveau in zwei Stufen zu ermöglichen. Insoweit war ein Verlust nach Abführung der Eigenkapitalverzinsung geplant. Wie schon bei den Wassergebühren haben die spürbar gesunkenen Wasserverbräuche tiefe Spuren (rd. 220.000 € Mindererlöse) auf der Ertragsseite hinterlassen (siehe Anlage 2). Darüber hinaus sind Mehraufwendungen rd. 72.000 € eingetreten. Daran ist der Personalaufwand mit 32.000 € beteiligt. Dieses ist wesentlich auf die Rückstellung für die Altersteilzeit zurück zu führen. Ferner sind Mehraufwendungen bei den Abschreibungen eingetreten (rd. 57.000 €). Das ist das Ergebnis der umfangreichen Investitionstätigkeit der vergangenen Jahre. Dabei ist die Aktivierung schneller und höher als erwartet ausgefallen. Schließlich sind die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um rd. 45.000 € angestiegen. Hier wirken sich die Kosten für die Einführung der Niederschlagswassergebühr aus. Diese Mehraufwendungen konnten nur teilweise durch Verbesserungen bei anderen Aufwandpositionen kompensiert werden. Wie beim Wasserwerk sind auch beim Abwasserwerk die langfristigen Entwicklungen auf der Ertrags- und Aufwandseite erkundet worden (vgl. Anlage 3). Während die Kanalbenutzungsgebühren zwischen 2006 und 2010 lediglich um 60.000 € gewachsen sind, sind in der Gesamtschau die Erträge um 300.000 € gefallen. Dagegen sind die Aufwendungen um über 500.000 € gestiegen. Besonders auffällig sind die Zuwächse bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen und die Abschreibungen von jeweils über 170.000 €. Dieses ist größtenteils dem ständigen Sanierungs- und Renovierungsdruck an der öffentlichen Kanalisation geschuldet. Diese Gemengelage aus rückläufigen Gebührenerlösen durch sinkenden Wasserverbrauch und betrieblichen Mehraufwendungen übt einen ständigen Druck auf die Gebührenhöhe aus. Hier bestehen ausgeprägte Parallelen zum Wasserwerk (siehe RD-Nr. 695-IX). Wie schon für die Wasserversorgung gilt auch für Abwasserbeseitigung, dass ungeachtet aller betrieblichen und vor allem wasserrechtlichen Zwänge die Kostenstrukturen kritisch zu überprüfen sind. Im Rahmen des Konzernabschlusses wird dem Betriebsauschuss die endgültige Fassung des Jahresabschlusses 2010 zur Beratung und Beschlussfassung unterbreitet. 2. Rechtliche Würdigung Aufgabe nach § 21 ff. EigVO NRW 3. Finanzielle Auswirkungen Jahresverlust von 384.421 € 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Seite 3 von Ratsdrucksache 696-IX keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.