Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
68 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
01.12.11, 18:07
Aktualisiert
01.12.11, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 17.11.2011
- Der Bürgermeister Az: SW 21.2
Nr. der Ratsdrucksache: 690-IX
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
08.12.2011
Rat
13.12.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gebühren zur Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 2012
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Berichterstatter: Kaufm. Betriebsleiter Müller
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
SW 1
SW 2
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 690-IX
1. Sachverhalt:
Allgemeines
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) werden gem. § 6 Abs. 1 KAG NRW
Benutzungsgebühren erhoben. Sie sollen nach der vorstehend zitierten Rechtsnorm die Kosten
decken.
Aufwendungen
Die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen ist eine eigene öffentliche Einrichtung
unter dem Dach der Stadtwerke und hier des Betriebszweiges Abwasser. Wegen der rechtlichen
Selbstständigkeit sind die Kosten getrennt von der anderen öffentlichen (leitungsgebundenen)
Abwasseranlage zu veranschlagen. Diese für die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten Gesamtkosten liegen im Jahr 2012
bei 129.946 €.
Eine genau Aufteilung der Gesamtkosten ergibt sich aus der Gebührenkalkulation für das Jahr
2012, welche dieser Ratsdrucksache als Anlage beigefügt ist und mit
56.953 € bei abflusslosen Gruben,
45.152 € bei Kleinkläranlagen und
27.841 € bei vollbiol. Anlagen abschließt.
Nach dem Ergebnis der Gebührenkalkulation brauchen die Gebührensätze für 2012 nicht angehoben werden.
2. Rechtliche Würdigung
Entsprechend den Regelungen des Kommunalabgabengesetzes ist eine jährliche Kalkulation vorzunehmen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Entsorgungskosten werden über die Gebühreneinnahmen abgedeckt.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Die Gebührenkalkulation 2012 (Anlage zur RD 690-IX) der Gebühren zur Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen ist geprüft und gebilligt.