Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Gebühren zur Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 2012)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
68 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
01.12.11, 18:07
Aktualisiert
01.12.11, 18:07
Beschlussvorlage (Gebühren zur Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 2012) Beschlussvorlage (Gebühren zur Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 2012)

öffnen download melden Dateigröße: 68 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 17.11.2011 - Der Bürgermeister Az: SW 21.2 Nr. der Ratsdrucksache: 690-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 08.12.2011 Rat 13.12.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gebühren zur Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 2012 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Kaufm. Betriebsleiter Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR SW 1 SW 2 _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 690-IX 1. Sachverhalt: Allgemeines Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) werden gem. § 6 Abs. 1 KAG NRW Benutzungsgebühren erhoben. Sie sollen nach der vorstehend zitierten Rechtsnorm die Kosten decken. Aufwendungen Die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen ist eine eigene öffentliche Einrichtung unter dem Dach der Stadtwerke und hier des Betriebszweiges Abwasser. Wegen der rechtlichen Selbstständigkeit sind die Kosten getrennt von der anderen öffentlichen (leitungsgebundenen) Abwasseranlage zu veranschlagen. Diese für die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten Gesamtkosten liegen im Jahr 2012 bei 129.946 €. Eine genau Aufteilung der Gesamtkosten ergibt sich aus der Gebührenkalkulation für das Jahr 2012, welche dieser Ratsdrucksache als Anlage beigefügt ist und mit 56.953 € bei abflusslosen Gruben, 45.152 € bei Kleinkläranlagen und 27.841 € bei vollbiol. Anlagen abschließt. Nach dem Ergebnis der Gebührenkalkulation brauchen die Gebührensätze für 2012 nicht angehoben werden. 2. Rechtliche Würdigung Entsprechend den Regelungen des Kommunalabgabengesetzes ist eine jährliche Kalkulation vorzunehmen. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Entsorgungskosten werden über die Gebühreneinnahmen abgedeckt. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Die Gebührenkalkulation 2012 (Anlage zur RD 690-IX) der Gebühren zur Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen ist geprüft und gebilligt.